- 15.11.2005, 08:45:20
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Wahl zum ORF-Publikumsrat: Versand der Sonder-"nachlese" ab 14. November
Wien (OTS) - Vom 29. November bis 5. Dezember 2005 haben die
Österreicherinnen und Österreicher Gelegenheit, sechs der insgesamt
35 Mitglieder des ORF-Publikumsrats per Direktwahl zu ermitteln. Alle
Informationen über die Wahl selbst und über die 19 Kandidatinnen und
Kandidaten sind in einer Sonderausgabe der "ORF nachlese" enthalten,
die gemeinsam mit dem Wahlformular für die Faxwahl von der Gebühren
Info Service GmbH ab Montag, dem 14. November, an alle 3,2 Millionen
wahlberechtigten Rundfunkteilnehmer/innen zugesandt wird.
Weitere Informationen gibt es in ORF.at, ORF TELETEXT, in den Radio-
und Fernsehprogrammen des ORF und telefonisch bei der Service-Hotline
0800 312 412 - kostenlos ab Montag, dem 14. November 2005, von Montag
bis Freitag von 8.00 bis 21.00 Uhr und samstags von 9.00 bis 17.00
Uhr.
Bestellung auf Grund der Wahl
Die sechs Mitglieder des Publikumsrats, die laut ORF-Gesetz vom
Bundeskanzler auf Grund der Wahl durch die Rundfunkteilnehmer/innen
bestellt werden, kommen aus den Bereichen Bildung, Jugend, ältere
Menschen, Eltern bzw. Familien, Sport und Konsumenten. Zur Wahl
stehen Personen, die von repräsentativen Einrichtungen bzw.
Organisationen vorgeschlagen werden. Aus jedem Bereich kann eine
Person gewählt werden. Es sind jene Personen zu bestellen, die die
meisten Stimmen erhalten haben. In den genannten sechs Bereichen
stellen sich insgesamt 19 Personen der Direktwahl durch das Publikum.
In das Wahlformular sind bei der Faxwahl die jeweiligen Wahlcodes der
Kandidatinnen und Kandidaten einzutragen.
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt sind nur natürliche Personen, die zum 1. Oktober 2005
bei der Gebühren Info Service GmbH (GIS) als Rundfunkteilnehmer/innen
erfasst sind. Jede Person ist nur einmal wahlberechtigt. Wer selbst
über kein Faxgerät verfügt, kann das Wahlformular von Post- und
Gemeindeämtern aus kostenlos faxen lassen.
Wahlformulare für Rundfunkteilnehmer/innen
Sollte das der Sonder-"ORF nachlese" beiliegende Wahlformular
verloren gehen, kann ein Ersatz-Wahlformular verwendet werden, das
bei Post- und Gemeindeämtern aufliegt. Bei Ersatz-Formularen sind
Teilnehmernummer, Vor- und Zuname und Geburtsdatum sowie die
Unterschrift vollständig einzutragen. Die zehnstellige
Teilnehmernummer ist dem Kontoauszug, dem GIS-Zahlschein oder dem
Bescheid über Gebührenbefreiung zu entnehmen.
Erfassung und Auszählung der Stimmen
Von Dienstag, dem 29. November, 0.00 Uhr, bis Montag, den 5.
Dezember, 24.00 Uhr sind in einem gesicherten EDV-Rechenzentrum der
Telekom Austria in der Krugerstraße im ersten Wiener Gemeindebezirk
60 Faxleitungen freigeschaltet. Die gefaxten Wahlformulare werden
dort elektronisch empfangen und gesammelt. In weiterer Folge werden
die Wahlformulare mehrmals täglich an den ORF weitergeleitet. Anders
als bei herkömmlichen Wahlgängen, bei denen die Auszählung der
Stimmzettel per Hand erfolgte, werden in der Wahlapplikation des ORF
die handschriftlichen Einträge maschinell ausgelesen, elektronisch
ausgewertet und mit den GIS-Daten verglichen. Um Irrtümer zu
vermeiden, überprüfen so genannte Agents in einem dritten Schritt, ob
die Wahlapplikation die zumeist wohl handschriftlich eingetragenen
Daten richtig gelesen hat.
Datenschutz - Wahlkommission
Bei all diesen Vorgängen werden die datenschutzrechtlichen
Vorschriften genauestens beobachtet und eingehalten. Darauf achtet
insbesondere die Wahlkommission.
Nach Wahlschluss werden die Stimmen elektronisch ausgezählt, das
Ergebnis notariell beglaubigt und schließlich dem Bundeskanzler
übergeben.
Rückfragehinweis:
ORF-Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation
(01) 87878 - DW 12812
OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | GOK






