• 05.10.2005, 11:16:05
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  • OTS0107 OTW0107

Aufhebung des Gentechnik-Verbotes nicht überraschend

Ein ökologisches Europa ist mit dieser EU nicht möglich

Wien (OTS) - Nicht überraschend ist nach Meinung der KPÖ die
Aufhebung des vom oberösterreichischen Landtag mit den Stimmen aller
vier Parteien beschlossenen Gentechnik-Verbotes durch den
Europäischen Gerichtshof (EuGH): "Es ist eine Illusion zu glauben,
solche Verbote zu erlassen, ohne die Grundlagen der EU wie etwa den
freien Wettbewerb und den Binnenmarkt in Frage zu stellen", meint
dazu KPÖ-Umweltsprecher Leo Furtlehner.

Oberösterreich wollte den Einsatz gentechnisch veränderter
Organismen flächendeckend im ganzen Bundesland verbieten. Zahlreiche
EU-Regionen von der Bretagne bis zur Toskana hatten sich dem
angeschlossen und eine Plattform gegen den Gentechnik-Anbau gebildet.
Die anderen österreichischen Bundesländer setzen hingegen auf den
Schutz ökologisch sensibler Gebiete und die Klärung von
Haftungsfragen im Falle von Verunreinigungen durch gentechnisch
veränderte Pflanzen. Dies wird von der EU-Kommission grundsätzlich
akzeptiert.

Bereits im September 2003 hatte die EU-Kommission den
oberösterreichischen Antrag abgelehnt. Oberösterreich zog daraufhin
mit Unterstützung der Bundesregierung gegen diese Entscheidung der
Brüsseler Behörde vor den EU-Gerichtshof. In der Klage wurde
argumentiert, dass ein Nebeneinander von Gentechnikanbau und
biologischer beziehungsweise konventioneller Landwirtschaft auf Grund
der kleinstrukturierten Landwirtschaft nicht möglich sei.

Der EuGH begründet die Ablehnung des Gentechnik-Verbotes damit,
Österreich habe weder neue wissenschaftliche Erkenntnisse über
Umweltprobleme durch die Technologie vorlegen noch landesspezifische
Probleme durch die Verwendung gentechnisch veränderter Pflanzen
nachweisen können.

Der wirkliche Hintergrund für die Ablehnung des Verbotes durch den
EuGH ist freilich der Verstoß einer solchen Regelung gegen den
"freien Wettbewerb" und damit verbunden gegen die Freiheit des
Kapitals als Fundament der EU überhaupt. Das Gentechnik-Verbot steht
im Widerspruch zum Binnenmarkt, einem Fundament der Europäischen
Union.

Die Entscheidung des EuGH macht deutlich, dass ein ökologisches
Europa mit dieser EU und ihren Grundlagen - wie etwa die vier
Grundfreiheiten des Maastricht-Vertrages, dem Binnenmarkt-Prinzip,
dem Dogma des "freien Wettbewerbs" und der geplanten EU-Verfassung -
ebenso wenig möglich ist wie ein von Gewerkschaften gefordertes
soziales Europa, so das Resümee der KPÖ.

Rückfragehinweis:
KPÖ
Tel.: 0676/69 69 002
mailto:bundesvorstand@kpoe.at
http://www.kpoe.at

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | NKP

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