- 05.10.2005, 09:48:49
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ÖAMTC: Hartnäckige Elektronik-Pannen bei Neuwagen verärgern Kunden
Gewährleistungsrecht lässt verzweifelte Autobesitzer oft im Regen stehen
Wien (OTS) - Eingesperrt im eigenen Auto, da sich die Türen
plötzlich nicht mehr öffnen lassen oder eine verrückt spielende
Klimaanlage: Neuwagen haben immer häufiger Elektronikprobleme.
Elektronik macht das Auto besser - aber nur, wenn sie funktioniert.
Die Reparaturen eines elektronischen Defektes sind oft
überdurchschnittlich aufwändig und nicht immer kann auf Anhieb die
Ursache gefunden werden.
Für die genervten Fahrzeugbesitzer stellt sich dann häufig die
Frage, wie viele vergebliche Reparaturversuche sie in Kauf nehmen
müssen und ob sie den Kaufvertrag aufgrund dieser Mängel annullieren
können. "Gemäß den gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen kommt man
aus dem Vertrag nur dann wieder heraus, wenn die Mängel schwer,
wesentlich und unbehebbar sind. Wesentlich ist zum Beispiel alles,
was sicherheitsrelevant ist, also eine Gefahr für den Fahrer
darstellt und den normalen Gebrauch des Fahrzeuges unmöglich macht",
weiß ÖAMTC-Juristin Ursula Zelenka. Solche Mängel können
beispielsweise Bremsen, Motorelektronik oder Airbags betreffen.
"Die Gewährleistung verpflichtet den Verkäufer, die mangelhafte
Sache rasch und kostenlos zu reparieren oder auszutauschen. Ist dies
nicht möglich, kann der Käufer eine Preisreduktion oder - bei
wesentlichen und unbehebbaren Mängeln - die Auflösung des Vertrages
durchsetzen", sagt die ÖAMTC-Juristin.
Bei "unwesentlichen" Mängeln, die zwar genauso lästig sind, aber
die Verwendung des Fahrzeuges und die Sicherheit nicht
beeinträchtigen, besteht meist nur ein Recht auf neuerliche Reparatur
ohne Anspruch auf zwischenzeitlichen Leihwagen oder Ersatz von
Taxikosten. Dazu gehört etwa ein unwilliges Navigationssystem,
Lichtsensoren, die nicht reagieren oder eine verrückt spielende
Klimaautomatik.
"Diese Situation ist für die Konsumenten unbefriedigend. Der neue
Wagen bietet nicht die Leistung und den Komfort, den sich der Käufer
im Regelfall erwarten darf. Der Kunde muss es aber hinnehmen und eine
Menge Ärger und Zeit investieren", so die Club-Expertin. Der ÖAMTC
fordert den Gesetzgeber auf, die gesetzlichen
Gewährleistungsbedingungen auf EU-Ebene zu überdenken. Andernfalls
bleiben, auf lange Sicht, die Autofahrer auf der Strecke.
Im Zweifelsfall stehen die Experten der ÖAMTC-Rechtsberatung unter
Tel.: 01/71199 - 1530 oder e-mail: office@oeamtc.at hilfreich zur
Seite.
(Schluss)
Rückfragehinweis:
ÖAMTC-Öffentlichkeitsarbeit
Margret Handler
Tel.: +43 (0) 1 711 99-1218
mailto:pressestelle@oeamtc.at
http://www.oeamtc.at
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