Broukal: SPÖ wird Beschneidungen der Mitbestimmung durch das UG 2002 wieder rückgängig machen
Wien (SK) - Zu Gehrers Vorwurf an die SPÖ "strukturkonservativ" zu sein, während Gehrer und die ÖVP "den Wagemut gepachtet haben" wollen, betonte SPÖ-Wissenschaftssprecher Josef Broukal am Donnerstag im Nationalrat, "Ja, wir sind strukturkonservativ - wir wollen nicht, dass die Mitbestimmung der Studierenden beschnitten wird, und wir wollen nicht, dass die jungen und mittleren akademischen LehrerInnen aus der Mitbestimmung gestrichen werden". Der SPÖ-Wissenschaftssprecher kritisierte, dass die österreichischen Universitäten durch ein geringes Budget "einem Stresstest unterworfen werden, dem sie nicht mehr gewachsen sind". Broukal kündigte an, so "strukturkonservativ zu sein", all das, was die Regierung an Mitbestimmung im Universitätsgesetz 2002 beseitigt habe, wieder einzuführen und auch dafür zu sorgen, dass "die Universitäten jene 300 Millionen Euro mehr bekommen, die sie Jahr für Jahr brauchen, um funktionieren zu können". ****
Broukal begrüßte die von Gehrer vorgestellten fünf Denkwege, die einerseits neue Beschränkungen für ausländische Studienwerber in den medizinischen Fächern einführen und gleichzeitig einer kritischen Beurteilung durch den EuGH standhalten.
Broukal erklärte, dass das Alleinelassen der Universitäten in Krisenfällen "nicht zum Ziel führt" und kritisierte, dass sich der diesbezügliche Lernprozess der Universitäten auf dem Rücken junger MaturantInnen abspiele. Der SPÖ-Wissenschaftssprecher ersuchte Gehrer "mit aller Eindringlichkeit und Höflichkeit", etwas für jene 50 Südtiroler MaturantInnen zu tun, die es nicht geschafft haben, einen Platz an der Medizin-Uni Innsbruck zu bekommen. Diese seien abgelehnt worden, da sie nicht rechtzeitig ein Maturazeugnis vorweisen konnten. "Tun Sie auch etwas für jene, die sich auf die falsche Auskunft der Medizin-Uni Innsbruck verlassen haben, dass nicht das Datum des Poststempels, sondern die Güte des Maturazeugnisses wichtig sei", plädierte Broukal. Weiters sei es auch "einfach nicht zulässig", dass ein Berufungsbescheid erst innerhalb von sechs Monaten ausgestellt werde.
Abschließend merkte Broukal zur Universität Innsbruck an, dass diese "der irrigen Meinung ist", dort neben Betriebswirtschaftslehre auch in drei weiteren volkswirtschaftlichen Fächern Zugangsbeschränkungen einheben zu dürfen - "dies ist jedoch gesetzwidrig". (Schluss) sf
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