• 27.09.2005, 14:36:43
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  • OTS0224 OTW0224

Agrarische Berufsausbildung in Förderrichtlinie des AMS aufgenommen

Schwarzböck: Gleichbehandlung mit gewerblicher Ausbildung

Wien (AIZ) - Der Verwaltungsrat des Arbeitsmarktservice Österreich
(AMS) hat in seiner heutigen Sitzung einstimmig die Aufnahme der
land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildung in die
Bundesrichtlinie zur Förderung von Ausbildungsverhältnissen nach den
Berufsausbildungsgesetzen beschlossen. Diese von der
Landwirtschaftskammer Österreich geforderte Anpassung wurde
vorgenommen, um eine Gleichbehandlung der land- und
forstwirtschaftlichen mit der gewerblichen Berufsausbildung
herzustellen. In einer ersten Stellungnahme begrüßte LK-Präsident
Rudolf Schwarzböck diese Maßnahme und äußerte angesichts der bereits
vorhandenen Nachfrage von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben
die Zuversicht, dass durch die gegebenen Anreize neue
Ausbildungsverhältnisse für junge Lehrstellen Suchende geschaffen
werden können.

Einstellung von zusätzlichen Lehrlingen gefördert

Mit der erfolgten Erweiterung des Geltungsbereiches können mit
Stichtag 01.09.2005 auch Lehrbetriebe und Ausbildungseinrichtungen im
Sinne des Land- und Forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetzes
(LFBAG) Anträge auf Beihilfen stellen. Nach Maßgabe der
Bundesrichtlinie umfasst die Fördermöglichkeit den so genannten
Blum-Bonus bei Einstellung von zusätzlichen Lehrlingen mit einer
fixen Prämie von EUR 400,- pro Monat für das erste Lehrjahr, von EUR
200,- für das zweite sowie EUR 100,- für das dritte Lehrjahr.
Außerdem bestehen Fördermöglichkeiten für Mädchen in Lehrberufen mit
geringem Frauenanteil, für besonders benachteiligte Lehrstellen
Suchende und für die erst vor dem Sommer im LFBAG verankerte
integrative Berufsausbildung.

Lehrberufe mit geringem Frauenanteil sind jene mit einem Anteil
weiblicher Lehrlinge von weniger als 40%. Vor Antragstellung für
diese Beihilfe sollte beim AMS angefragt werden, ob eine solche
Förderung für den betreffenden Lehrberuf in Frage kommt. Die
Geschäftsstellen verfügen über die Liste der förderbaren Lehrberufe.

Unterstützung für benachteiligte Lehrstellen Suchende

Besonders benachteiligte Lehrstellen Suchende sind beispielsweise
Jugendliche mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen, Abgänger
bestimmter Schultypen beziehungsweise ohne entsprechenden
Pflichtschulabschluss und vorhandenen Lernschwächen. Ähnlich sollen
Jugendliche der integrativen Berufsausbildung gefördert werden, die
auf Grund von in der Person gelegenen Gründen (etwa
sonderpädagogischer Förderbedarf) in kein reguläres Lehrverhältnis
vermittelt werden konnten. In diesem Bereich können bezüglich der
genauen Förderkriterien länderweise Unterschiede bestehen, die bei
den regionalen Geschäftsstellen des AMS erfragt werden können.

Gefördert werden können auch Personen, die zu Beginn des
Lehrverhältnisses das 19. Lebensjahr vollendet haben und
Beschäftigungsprobleme aufweisen. Der Blum-Bonus kann gewährt werden,
wenn mit einem neuen Ausbildungsverhältnis im Lehrbetrieb zusätzliche
Lehrstellen geschaffen werden. Zusätzlich ist die Lehrstelle dann,
wenn ein Lehrverhältnis zwischen dem 01.09.2005 und dem 31.08.2006
begründet wird und der Gesamtstand der Lehrlinge jenen zum Stichtag
31.12.2004 übersteigt. Generell ist für den Erhalt einer Förderung
neben den genannten personenbezogenen Kriterien beziehungsweise der
Zusätzlichkeit der Lehrstelle außerdem Voraussetzung, dass die
betroffenen Jugendlichen als arbeitslos oder Lehrstellen suchend beim
AMS vorgemerkt sind.

Antragstellung beim AMS

Die Antragstellung beim AMS sollte nach Möglichkeit vor Beginn des
Lehrverhältnisses erfolgen, bei Kontaktaufnahme mit dem AMS kann aber
auch eine Nachreichung vereinbart werden. Bei der Förderung handelt
es sich um einen Zuschuss zu den Kosten der Lehrausbildung sowie der
integrativen Berufsausbildung. Gefördert werden Lehrbetriebe im Sinne
der Berufsausbildungsgesetze sowie die so genannten
Ausbildungseinrichtungen nach BAG und LFBAG.

Die Beihilfengewährung ist nur dann möglich, wenn vor Beginn des
Lehrverhältnisses eine Vereinbarung zwischen Förderwerber
(Arbeitgeber) und AMS bezüglich Person, Dauer und Höhe der Beihilfe
getroffen wurde. Bezüglich des Blum-Bonus genügt die Kontaktaufnahme
mit dem AMS.

Durch die Einbeziehung in die Förderschiene des AMS sollen
entsprechende Anreize geschaffen werden, auch in der Land- und
Forstwirtschaft zusätzliche Lehrstellen zu schaffen und jungen
Menschen eine fundierte Ausbildung mit verbesserten Berufsaussichten
zu verschaffen. Zielgruppe sind außerdem Jugendliche, die aus
verschiedenen persönlichen oder sozialen Gründen bisher nicht auf
Lehrstellen vermittelt werden konnten. Derzeit werden österreichweit
rund 1.200 Lehrlinge in einem der 14 land- und forstwirtschaftlichen
Lehrberufe ausgebildet. Mit Einführung der neuen Fördermöglichkeiten
wird auch in diesem Ausbildungsbereich mit einer Dynamik gerechnet.
(Schluss)

Rückfragehinweis:
AIZ - Agrarisches Informationszentrum, Pressedienst
Tel: 01/533-18-43, mailto:pressedienst@aiz.info
http://www.aiz.info
FAX: (01) 535-04-38

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