- 27.09.2005, 13:58:38
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Gespräch Bundespräsident Dr. Heinz Fischer mit Justizministerin Mag. Karin Gastinger über gnadenweise Tilgung von Verurteilungen im Zusammenhang mit gleichgeschlechtlichen Beziehungen:
Wien (OTS) -
Bundespräsident Dr. Heinz Fischer hat am 26. September 2005 Frau
Bundesministerin für Justiz Frau Mag. Karin Gastinger zu einer
Aussprache empfangen, um die Frage der Tilgung strafgerichtlicher
Verurteilungen zu besprechen, die nach dem aufgehobenen § 209 des
Strafgesetzbuches, den Vorgängerbestimmungen dieser Vorschrift oder
anderen sich ebenfalls gegen gleichgeschlechtliche Vorgänge
richtenden Normen erfolgt sind.
Es wurde Übereinstimmung erzielt, dass alle nach den erwähnten
Vorschriften ergangenen Urteile, die im Strafregister dokumentiert
sind, amtswegig überprüft werden sollen. War ein Geschehen Anlass der
Strafverfolgung, das nun nicht mehr mit gerichtlicher Strafe bedroht
ist, soll dem Verurteilten die gnadenweise Tilgung des Urteils zuteil
werden. Hat der Verurteilte hingegen in irgendeiner Weise in
schutzwürdige Rechte Dritter eingegriffen, ist Gnade von Amtswegen
nicht vorgesehen. Diesen Verurteilten steht es - ebenso wie auch den
wegen anderer Straftaten verurteilten Rechtsbrechern - frei, ein
Gnadengesuch einzubringen.
Bundesministerin Mag. Karin Gastinger hat dem Herrn Bundespräsidenten
in diesem Zusammenhang berichtet, dass seit Dezember 2004 kein
einschlägiges Gnadengesuch im Bundesministerium für Justiz eingelangt
ist.
Die Überprüfung der im Strafregister verzeichneten Verurteilungen
wird voraussichtlich in etwa einem Jahr abgeschlossen sein.
Rückfragehinweis:
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