• 05.09.2005, 13:03:41
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  • OTS0125 OTW0125

VORLAGEN: FINANZEN, EU

GRÜNE FORDERN „GLÄSERNE PARTEIKASSEN"

Die Grünen fordern in einem Entschließungsantrag „gläserne
Parteienkassen". Unter anderem wollen sie wahlwerbende Parteien durch
eine Änderung des Parteiengesetzes dazu verpflichten, dem
Nationalratspräsidenten und dem Rechungshofpräsidenten jährlich
detaillierte Rechenschaftsberichte über ihre Parteifinanzen
vorzulegen. Enthalten sollen diese Rechenschaftsberichte nicht nur
eine genaue Aufstellung der Parteieinnahmen inklusive der Nennung von
Spendern, deren Spende 7.000 € übersteigt, sondern auch eine
detaillierte Aufschlüsselung der Parteiausgaben und eine
Vermögensbilanz. Insbesondere sollen auch Spesenzuwendungen an die
MandatarInnen und Regierungsmitglieder angegeben werden.

Generell untersagt sein sollte es nach Meinung der Grünen, anonyme
Spenden über 500 € anzunehmen. Gleiches gilt für Spenden, die einer
Partei offensichtlich in Erwartung einer Gegenleistung gewährt werden
und Spenden von Körperschaften öffentlichen Rechts, Kammern und
Verbänden, die von diesen lediglich weitergeleitet werden
(„Spendenwäsche"). Verheimlichte Spenden sollen, geht es nach den
Grünen, eine Kürzung der Parteienförderung zur Folge haben.

Begründet wird die Forderung nach „gläsernen Parteienkassen" von den
Grünen damit, dass mit öffentlichen Geldern sorgsam umgegangen werden
müsse. Zudem habe die Öffentlichkeit ein Recht darauf, zu erfahren,
wer die Parteien zusätzlich finanziere. (680/A[E])

BEKÄMPFUNG DER GELDWÄSCHEREI: EU-ABKOMMEN MIT DER SCHWEIZ

Ein Abkommen der Europäischen Union mit der Schweiz zielt darauf ab,
durch umfassende juristische Zusammenarbeit und Amtshilfe die
Bekämpfung der Geldwäscherei und die Aufdeckung von Fällen schweren
Betrugs und Schmuggels voranzutreiben. (1064 d.B.)

Ein Abkommen mit Pakistan wiederum hat die Vermeidung der
Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Einkommenssteuer zum Gegenstand.
(1061 d.B.)

UN-ÜBEREINKOMMEN GEGEN DIE KORRUPTION

Ein Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die Korruption liegt
nun dem Parlament zur Ratifikation vor. Österreich übernimmt dadurch
weltweite Standards in der Korruptionsbekämpfung und bei der
Definition des zugrunde liegenden Beamtenbegriffs. Das Vertragswerk
bietet darüber hinaus auch die Möglichkeit der Rückführung von durch
Korruption entzogenen Vermögenswerten in die Ursprungsländer und
weitet die internationale Zusammenarbeit bei der Verfolgung des
Delikts aus. (1062 d.B.) (Schluss)

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