• 02.09.2005, 09:49:32
  • /
  • OTS0045 OTW0045

Wehsely: Wiener Antidiskriminierungsgesetz vorbildhaft

Bundesregierung will LesBiSchwule und Transgender-Personen nicht vor Diskriminierung schützen

Wien (OTS) - "Das Wiener Antidiskriminierungsgesetz (ADG) schützt
LesBiSchwule und Transgender-Personen und alle anderen potenziell
diskriminierten Gruppen wirksam vor Diskriminierungen. Es schützt vor
Diskriminierung auf Grund der sexuellen Orientierung ebenso wie vor
Benachteiligung auf Grund des Alters, der Religion und der
Weltanschauung - und das in allen Lebensbereichen, die die Stadt Wien
regeln kann", erklärte die für Antidiskriminierung zuständige Wiener
Stadträtin Sonja Wehsely Donnerstag Abend bei der Veranstaltung "Die
neuen Antidiskriminierungsgesetze - Was bringen sie für LesBiSchwule
und TransGender-BürgerInnen?". Ziel der Veranstaltung, die von der
Wiener Antidiskriminierungsstelle für gleichgeschlechtliche
Lebensweisen (WASt) und dem Rechtskomitee Lambda (RKL) organisiert
wurde, war der Gedankenaustausch zwischen den Vollzugsorganen und den
potenziellen Diskriminierungsopfern.****

"Die Bundesregierung hingegen hat mit ihrem
Antidiskriminierungsgesetz klar gezeigt, dass sie LesBiSchwule und
Transgender-Personen nicht nachhaltig vor Diskriminierungen schützen
will. Bei der Umsetzung der EU-Richtlinie war der Bund lange säumig
und hat dann ein für LesBiSchwule und Transgender-Personen
unbefriedigendes Gesetz geschaffen. Sie werden vom Bund nur in der
Arbeitswelt vor Diskriminierungen geschützt, während andere
potenziell diskriminierte Gruppen umfassenderen Schutz genießen", so
Wehsely.

Bereits am 20. Juni 2004 wurde das Wiener
Antidiskriminierungsgesetz im Landtag beschlossen und ist seit 9.
September 2004 in Kraft. Die Stadt Wien ging über den
Anwendungsbereich der EU-Vorgaben hinaus und erweiterte diese auf die
Tatbestände sexuelle Orientierung, Religion und Alter.

Die wichtigsten Inhalte des Wiener ADG sind neben dem
Diskriminierungsverbot auch die Einräumung eines
Schadenersatzanspruchs der benachteiligten Person gegenüber dem
zuständigen Rechtsträger sowie der jeweiligen natürlichen oder
juristischen Person, deren handelnde oder zurechenbare Personen die
Diskriminierung verursacht haben. Darüber hinaus gibt es eine
Vertretungsermächtigung für anerkannte, gemeinnützige, einschlägige
Organisationen mit Zustimmung der diskriminierten Person.

Ein Verwaltungsstraftatbestand wurde geschaffen, der für die
Bereiche Weltanschauung Alter und sexuelle Orientierung wirksam ist.
Ein weiterer Meilenstein: Die Einrichtung der Stelle zur Bekämpfung
von Diskriminierungen bei der Stadt Wien. "Nicht zuletzt stärkt das
Wiener ADG das Bewusstsein bei der Bevölkerung, dass
Diskriminierungen untragbar sind und bekämpft werden müssen", betonte
Stadträtin Wehsely.

Auf dem Podium anwesend waren Dr.in Silvia Baldinger
(Bundes-Gleichbehandlungskommission, Vorsitzende Senat II), Sibylle
Geiszler (Vorsitzende der AG Gleichbehandlung im Innenministerium),
Mag.a Birgit Gutschlhofer (Gleichbehandlungsanwältin des Bundes),
Dr.in Barbara Helige (Präsidentin der Richtervereinigung), Mag.
Dieter Schindlauer (Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von
Diskriminierungsopfern), Dr.in Margarete Schweizer (Vorsitzende der
AG Gleichbehandlung im Justizministerium), Dr.in Elisabeth Sturm
(Gleichbehandlungskommission, AK-Wien) und Dr. Günther Stepan (Leiter
der Stelle zur Bekämpfung von Diskriminierungen, Stadt Wien). Die
Veranstaltung wurde von Mag. Wolfgang Wilhelm (WASt) und Dr. Helmut
Graupner moderiert (RKL). (Schluss) me

Rückfragehinweis:

PID-Rathauskorrespondenz:
   http://www.wien.at/vtx/vtx-rk-xlink/
   Mag. Michael Eipeldauer
   Tel.: 4000/81 853
   Handy: 0664/826 84 36
   mailto:eip@gif.magwien.gv.at

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | NRK

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel