• 26.07.2005, 13:52:54
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  • OTS0125 OTW0125

Kukacka: VfGH bestätigt Regierungslinie bei Sicherheitsgebühr

Regierung hat jedes Interesse daran, den Luftfahrtstandort Österreich wettbewerbsfähig zu halten

Wien (OTS) - Als Bestätigung seiner Aussage, die Klage der AUA vor
dem Verfassungsgerichtshof sei eine "überzogene Reaktion", gewesen,
bezeichnete heute, Dienstag, Verkehrsstaatssekretär Mag. Helmut
Kukacka, das Urteil des Verfassungsgerichtshofes, wonach die erhöhten
Sicherheitsgebühren rechtens und angemessen seien. Es sei laut VfGH
sachlich begründet, dass der Sicherheitsbedarf der Flughäfen und der
Airlines, aber auch das individuelle Sicherheitsbedürfnis der
Passagiere seit dem 11. September und den jüngsten Terrorwellen
gestiegen sei und diesem Umstand durch die Erhöhung der
Sicherheitsmaßnahmen Rechnung getragen werden müsse, so Kukacka. ****

Man wisse, dass die AUA aufgrund der internationalen Entwicklung
derzeit in einer schwierigen wirtschaftlichen Situation sei. "Wir
haben jedes Interesse daran, den Luftfahrtstandort Österreich
wettbewerbsfähig zu halten", so Kukacka. Deshalb werde es weitere
Gespräche mit den Airlines geben um auch die Forderungen der
Luftverkehrswirtschaft zu behandeln und mehr Transparenz die
Verwendung der Sicherheitsabgabe zu schaffen.

Der internationalen Terrorgefahr müsse mit erhöhten
Sicherheitsstandards Rechnung getragen werden, dies würden die
Passagiere auch verlangen, sagte Kukacka. Das koste
selbstverständlich auch mehr Geld. Die Regierung gehe dabei davon
aus, dass nach dem Verursacherprinzip jene Sicherheitskosten, die in
der Luftfahrt über die allgemeinen staatlichen und behördlichen
Sicherheitsaufgaben der Exekutive hinaus gehen, wie intensive
Personen-, Gepäck-, Geräte- und Zuverlässigkeitsüberprüfungen, von
den Passagieren und der Luftfahrt getragen werden müsse, und nicht
dem allgemeinen Steuerzahler angelastet werden können. Allerdings
dürfen solche Sicherheitsabgaben nicht den Flughafenstandort Wien
gefährden und müssen in Übereinstimmung mit den tatsächlich
erbrachten Sicherheitsaufwendungen stehen, stellte Kukacka klar.

Deshalb erachten wir auch den Vorschlag eines
One-Stop-Security-Prinzips für Passagiere, die von Regionalflughäfen
über Wien ins Ausland fliegen für sinnvoll, damit diese Passagiere
nicht doppelt zahlen müssen. Darüber hinaus soll bei der Novellierung
des Luftfahrtsicherheitsgesetztes die derzeitige Sicherheitsabgabe
auch für die zusätzlich notwendigen Fahrzeug -bzw.
Luftfrachtkontrollen und die entsprechende
Zuverlässigkeitsüberprüfung für das Flughafenpersonal verwendet
werden. "Darüber werden mit der Luftfahrtwirtschaft weitere Gespräche
geführt," schloss Kukacka.

Rückfragehinweis:
Staatssekretariat im BM für Verkehr,
Innovationen und Technologie
Mag. Christian Dolezal
Pressesprecher
Tel. +43 (01) 711 62/8803

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | SVT

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