ARBÖ: Weitere Klarstellungen zum Vormerksystem sind notwendig
Verkehrsministerium reagiert mit einem Erlass auf ARBÖ-Vorstoß
Wien (OTS) - Mit einem Erlass hat das Verkehrsministerium nun klargestellt, dass das Nicht-Anschnallen von Hunden kein Vormerkdelikt darstellt und das Vormerksystem auch für Mopedfahrer und ausländische Lenker gilt. "Wir begrüßen diese Klarstellung und sehen sie als eine erste Reaktion auf unseren Brief vom 14. Juli 2005 an Herrn Verkehrsminister Hubert Gorbach. Weitere Klarstellungen sind notwendig, der ARBÖ-Vorschlag ist den Beamten des BMVIT bekannt," stellt ARBÖ-Generalsekretär Dr. Rudolf Hellar fest.
Bereits 14 Tage nach Inkrafttreten des Vormerksystem drängte der ARBÖ in einem Brief an den Verkehrsminister darauf, Delikte mit unbestimmten Gesetzesbegriffen zu klären. Der ARBÖ ersuchte darin, diese Begriffe in einem Gespräch mit Experten des Verkehrs- und Innenministeriums, der Kraftfahrerorganisationen und des Kuratoriums für Verkehrssicherheit unter Berücksichtigung von Entscheidungen der Höchstgerichte zu klären.
Zahlreiche Anrufe hatten große Verunsicherung bei der Interpretation jener Bestimmung gezeigt, die den Transport von Tieren betrifft. Strittig war, ob das Nicht-Anschnallen von Hunden oder Katzen als Vormerkdelikt gewertet werden soll oder nicht. "Jemand, der seinen Hund oder seine Katze nicht ordnungsgemäß sichert, ist in keinem Fall ein Hochrisikolenker", schrieb der ARBÖ dem Verkehrsminister. "Mit diesem Argument hat der Verkehrsminister 'sein' Vormerksystem der Öffentlichkeit vorgestellt", kritisiert Dr. Hellar.
Zu klären wären nach Ansicht des ARBÖ einige weitere unbestimmte Gesetzesformulierungen wie "unvermitteltes Bremsen" und "Ablenken" bei Vorrangverletzungen (Stopptafel oder rote Ampel) oder technische Mängel und nicht entsprechend gesicherte Ladung, "die vor Fahrantritt hätten auffallen müssen".
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