• 20.07.2005, 14:27:02
  • /
  • OTS0140 OTW0140

Wirtschaftskammer sieht Nachbesserungsbedarf bei EU-Neuregelung für öffentliche Personenverkehrsdienste auf der Schiene und der Straße

Laufzeiten für Konzessionen und Übergangsfristen sind zu kurz bemessen

Wien (PWK576) - Im Verordnungsvorschlag zur Neuregelung des
öffentlichen Personennahverkehrs, den die EU-Kommission heute,
Mittwoch, vorgelegt hat, sieht die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ)
punktuelle Verbesserungen gegenüber bisherigen Entwürfen. Dessen
ungeachtet sind weitere Änderungen notwendig, um eine für die
Verkehrsunternehmen wirtschaftlich vernünftige Lösung
sicherzustellen.

In der Verordnung, die noch von Rat und Europaparlament gebilligt
werden muss, werden die Eingriffsmöglichkeiten der zuständigen
Behörden in den öffentlichen Personenverkehr mit dem Ziel geregelt,
"Leistungen von allgemeinem Interesse" sicherzustellen. Weiters
werden die Bedingungen für die Erstattung der Kosten an die Betreiber
sowie die Vergabe von "Exklusivrechten" zur Personenbeförderung
festgelegt. Betroffen sind der nationale und internationale
Bahnverkehr, andere schienengebundene Transporte wie U-Bahn und
Straßenbahn sowie der Autobusverkehr auf der Straße.

"Niemand kann und will sich den Zielen einer objektiven und
transparenten Auftragsvergabe und der Verbesserung von Qualität und
Effizienz im öffentlichen Personennahverkehr widersetzen. Zugleich
muss jedoch sichergestellt werden, dass die neuen Transparenzregeln
ökonomisch vernünftig sind und nicht zu einer Verbürokratisierung des
jetzigen Systems führen", sagte Veronika Kessler, Leiterin der
Abteilung für Verkehrs- und Infrastrukturpolitik der WKÖ.

Insbesondere die mangelnde Beschreibung der "Leistungen von
allgemeinem Interesse" im Geltungsbereich hätte Auswirkungen auf die
österreichischen Verkehrsverbünde, die derzeit noch nicht absehbar
sind.

Kritisch sieht die Wirtschaftskammer auch die vorgeschlagenen
Laufzeiten für Dienstleistungsaufträge, nämlich maximal acht Jahre
für Autobusdienste bzw. maximal 15 Jahre für die Bahnbeförderung.
"Diese Laufzeiten sind viel zu kurz. Sie müssen den
Abschreibungsfristen der Investitionen angepasst werden, also
mindestens zehn Jahre für Autobusse und 25 Jahre für
schienengebundene Systeme", forderte Kessler.

Weiters ist die vorgesehene Veröffentlichungsfrist von einem Jahr vor
Beginn eines Vergabeverfahrens bzw. der Direktvergabe praxisfern und
würde Vergaben erschweren bzw. verzögern. "Würde der jetzige
Verordnungsvorschlag umgesetzt, käme sowohl auf die betroffenen
Verkehrsunternehmen als auch die zuständigen Behörden ein erheblicher
verwaltungstechnischer und finanzieller Mehraufwand zu.
Nachbesserungen sind daher dringend nötig", so die WKÖ-Expertin
abschließend. (SR)

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | PWK

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel