• 20.07.2005, 11:00:12
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AMA-Marketingbeiträge: Schlachthof-Sprecher Grandits empfiehlt zu zahlen

Wirtschaftskammer: Klare rechtliche Situation durch VwGH-Entscheidung

Wien (AIZ) - Nachdem der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) mit seiner
Entscheidung vom 01.07.2005 bestätigt hat, dass das Österreichische
Agrarmarketing-Beitragssystem mit dem EU-Recht vereinbar ist,
zeichnet sich nunmehr ab, dass die Schlachthöfe die ausständigen
Beiträge an die Agrarmarkt Austria überweisen werden. Wie berichtet,
haben sich einige Schlachtbetriebe vor einer Woche noch kämpferisch
gegeben. Deren Anwalt kündigte sogar die weitere Anrufung eines
Europäischen Gerichtshofes an. Nunmehr erklärte der Vorsitzende des
Fachausschusses Schlachtvieh in der Wirtschaftskammer Österreich
(WKÖ), Josef Grandits, gegenüber dem AIZ, er selbst zahle für seinen
Betrieb die Agrarmarketing-Beiträge seit Juli 2004 wieder ein und
empfehle dies auch seinen Berufskollegen.

Die Wirtschaftskammer selbst vertritt nach der Bekanntgabe des
VwGH-Urteils vom 01.07.2005 gegenüber den Schlachtbetrieben die
Meinung, dass die rechtliche Beurteilung seit Juli 2004 (Entscheidung
der EU-Kommission) "in Richtung Rechtsmäßigkeit der Vorschreibung der
AMA-Beiträge spricht". Die WKÖ empfiehlt daher den Schlachthöfen eine
Zahlung der ausständigen Beiträge. Grandits schließt sich dieser
Empfehlung an, "weil es sonst auf Grund der vorgeschriebenen
Erhöhungsbeträge bei Nichtzahlung noch teurer für die Betriebe wird".
Er lege Wert darauf, so wie in den vergangenen vier Jahrzehnten, mit
den Landwirten gut zusammenzuarbeiten, sagte Grandits zum AIZ.
Generell wünsche er sich für die Fleischwirtschaft mehr allgemeine
Branchenwerbung und Unterstützung im Export durch Marketingmaßnahmen.

Wie berichtet, hat die AMA nach Vorliegen der VwGH-Entscheidung
angekündigt, nun umgehend das Geld von jenen 26 Schlachthöfen
einzufordern, die gegen die Beitragsvorschreibungen der AMA
Rechtsmittel ergriffen und die Beiträge nicht mehr entrichtet haben.
Wenn trotz Aufforderung der AMA die Schlachtbetriebe den Zahlungen
nicht nachkommen beziehungsweise die Beitragserklärungen nicht
abgeben, werden Erhöhungsbeiträge von aktuell bis zu 30%
vorgeschrieben. Bei weiterer Zahlungsverweigerung wird der
Erhöhungsbeitrag laufend um weitere 10% angehoben. In letzter
Konsequenz, sobald kein Rechtsmittel mehr offen ist, droht die
Exekution. Die AMA will jedenfalls alle rechtlichen Möglichkeiten
nutzen, um die Gelder ihrem gesetzlichen Zweck zuzuführen.
(Schluss) kam

Rückfragehinweis:
AIZ - Agrarisches Informationszentrum, Pressedienst
Tel: 01/533-18-43, mailto:pressedienst@aiz.info
http://www.aiz.info
FAX: (01) 535-04-38

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