• 05.07.2005, 13:18:53
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Ministerrat beschließt weiteren Teil des Schulpakets

Neues Asylgesetz garantiert raschere Verfahren

Wien (OTS) - Bundeskanzler Schüssel präsentierte heute einen
weiteren Teil der von Bundesministerin Elisabeth Gehrer initiierten
Reform "Schule neu". Die Bundesregierung beschloss darin unter
anderem eine Neuorganisation der sprachlichen Frühförderung.
Schüssel: "Alleine im Kindergarten besteht ein Förderbedarf für 8.000
Kinder. Mit diesem Programm werden sie optimal gefördert."

Konkret sieht der Plan eine frühere Schuleinschreibung vor. Sie soll
künftig ein Jahr vor dem Schuleintritt erfolgen und in Verbindung mit
einer Diagnose über die Sprachkenntnisse durch die Schulleiter
stehen. Sollte sich ein sprachlicher Förderbedarf ergeben, wird
dieser gezielt im Kindergarten im Ausmaß von 120 Stunden angeboten.
Der Bund stellt dafür die Unterrichtsmaterialien zur Verfügung und
koordiniert die Fortbildung der Pädagoginnen. Die Gemeinden erhalten
für dieses Programm pro Kind 80 Euro refundiert.
Als Erfolg hat sich die von Bundesministerin Gehrer an den
Volksschulen initiierte Aktion "Lesefit" erwiesen. Die nun dem
Ministerrat vorgelegten Ergebnisse zeigen eine "signifikante"
Verbesserung der Lesekenntnisse, so der Bundeskanzler. So stieg der
Anteil der Volksschüler in der 3. und 4 Schulstufe, die
überdurchschnittlich gut lesen können, auf 40%. Unterdurchschnittlich
gut lesen hingegen nur mehr 16%. Ministerin Gehrer präsentierte dem
Ministerrat auch eine Bilanz des "Frühwarnsystems" an den Schulen.
Dadurch ist es zu einem deutlichen Rückgang der Repetentenzahlen
gekommen, so der Bundeskanzler. Verglichen mit dem Jahr 1995 ging die
Zahl der Repetenten in den Hauptschulen von 2,3% auf 1,4% zurück; der
Rückgang in den berufsbildenden Schulen verbesserte sich um 4
Prozentpunkte und liegt nun bei 9%. Die Zahl der Repetenten in den
AHS sank von 8 auf 6%.

Der Ministerrat beschloss heute auch ein neues
Berufsausbildungsgesetz. Schüssel: "Diese Reform garantiert durch
Module und Lehrberufscluster ein optimales duales Ausbildungssystem
und trägt damit zur Stärkung der österreichischen Wirtschaft bei."

Angesprochen auf die Diskussion um das neue Asylgesetz, stellte
Bundeskanzler Wolfgang Schüssel klar, dass dieses Gesetz die
österreichische Tradition der Hilfsbereitschaft hoch halte. Schüssel:
"Wir haben hier klare und rechtlich einwandfreie Regeln. Für uns ist
wichtig, dass es keinen Pardon bei Missbrauch geben darf. Das ist der
entscheidende Punkt. Zudem garantiert das Gesetz raschere und
präzisere Verfahren. Dieses Gesetz ist vollziehbar und gibt Hilfe. Es
pönalisiert aber den Missbrauch, denn ein Staat darf sich nicht
erpressen lassen." Der Bundeskanzler zeigte sich zuversichtlich, dass
der Nationalrat dem Entwurf mit großer Mehrheit zustimmen werde.

Rückfragehinweis:
Heidemarie Glück
Pressesprecherin des Bundeskanzlers
Tel.: (01) 531 15 / 2917

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