• 05.07.2005, 13:01:32
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Cap: Zwangsernährung aufgrund österreichischer Rechtsordnung nicht möglich

Prokop stellt Behauptungen wider besseres Wissen auf

Wien (SK) Heftige Kritik übte der geschäftsführende SPÖ-Klubobmann
Josef Cap am Dienstag an Innenministerin Prokop im Zusammenhang mit
dem neuen Asylgesetz. Denn Prokop behaupte "wider besseres Wissen",
dass laut dem Gesetz Zwangsernährung möglich ist. Dabei sei einfach
"aufgrund der österreichischen Rechtsordnung eine Zwangsernährung
nicht möglich", hielt Cap fest. Es gebe seit 30 Jahren einen
Generalerlass des Justizministeriums, der besagt, dass gegen den
Willen eines Strafgefangenen eine Zwangsernährung nicht zulässig ist.
"Es ist langsam die Frage zu stellen, wieso trotzdem wider besseres
Wissens und wider die österreichische Rechtsordnung, einzelne
behaupten, es gäbe die Zwangsernährung", so Cap. Er äußerte den
Verdacht, dass dies gemacht werde, damit die FPÖ bei "der politischen
Stange" bleibe; diese habe umgekehrt schon mehrfach Protest gegen die
vielen Veränderung im Gesetz seit dem Erstentwurf angemeldet und sei
mit einem Gutteil dieser Veränderungen nicht einverstanden, sagte
Cap. Aus Sicht des gf. SPÖ-Klubobmanns ist es jedenfalls "unerhört
und degoutant", dass hier von Regierungsseite diese Diskussion
geführt wird. ****

Das neue Asylgesetz ist aus Sicht des gf. SPÖ-Klubobmanns ein gutes
Gesetzes. Die SPÖ habe einen Katalog von Veränderungen vorgelegt, und
bereits in der Regierungsvorlage seien viele Vorschläge der SPÖ
übernommen worden. So sei im ursprünglichen Gesetzesentwurf keine
Verbesserung der Personalsituation bei den Asylgerichten vorgesehen
gewesen, es waren nur befristete Mitglieder vorgesehen, was einen
Eingriff in die richterliche Unabhängigkeit bedeutet hätte. Nun werde
es zu einer Aufstockung der zweiten Asylinstanz um 15 bis 20 Richter
kommen. Weiters gebe es eine Entschließung zur Schaffung eines
eigenen Asylgerichtshofes und die erste Instanz, das Bundesasylamt,
erhält 140 Mitarbeiter mehr.

Im Erstentwurf sei die Zwangsernährung für hungerstreikende
Asylwerber verankert gewesen. Nun wurde erreicht, dass die
Zwangsernährung gegen den Willen des Asylwerbers nicht möglich,
betonte Cap. Selbst bei Strafgefangenen gibt es seit 30 Jahren vom
Justizministerium eine generelle Weisung, dass gegen den Willen eines
Strafgefangenen eine Zwangsernährung nicht zulässig ist. Dies werde
auch von namhaften Verfassungsexperten bestätigt.

Die SPÖ habe außerdem erreicht, dass Schubhaft nicht endlos dauern
kann, wie es noch im Erstentwurf gestanden ist, hob Cap hervor.
Schubhaft dauert nun in Ausnahmefällen höchstens zehn Monate. Nach
sechs Monaten und einem Tag und dann nach jeweils weiteren sechs
Wochen muss jeweils eine Haftprüfung durch den UVS stattfinden.
Folgende Grundsätze gelten: 1. so kurz wie möglich; 2. grundsätzlich
nicht länger als zwei Monate; 3. nur in Ausnahmefällen sechs Monate;
4. nur in besonderen Ausnahmesituationen, wenn die Nichtvornahme der
Abschiebung dem Fremden zuzurechnen ist, zehn Monate.

Selbst in der Regierungsvorlage war noch eine große Anzahl von
Bestimmungen in den Vorlagen beinhaltet, die gröblichst gegen das
Grundrecht auf Datenschutz und das Datenschutzniveau in Österreich
verstießen, stellte Cap fest. Im Datenschutzrat konnte einstimmig
eine Empfehlung beschlossen werden. Mit Abänderungsanträgen sei es
gelungen, die Vorlagen datenschutzrechtlich unbedenklich zu
gestalten, so Cap.

Die Diskussionen innerhalb des SPÖ-Parlamentsklubs über das neue
Asylgesetz seien ein Zeichen von "hoher demokratischer Reife", hob
Cap hervor. Wenn es sich um eine so wichtige Materie wie die Wahrung
der Menschenrechte handle, sei es unabdingbar, sich ausführlich und
genau mit dieser Thematik auseinander zu setzen. Das neue Asylgesetz
sei "nicht ein Gesetz von vielen, sondern ein sehr sensibles Gesetz".
Die SPÖ habe jedoch eine Reihe von Punkten aus dem Erstentwurf
hinausverhandeln können. Das nunmehrige Gesetz ermögliche, dass unter
Wahrung der Menschenrechte Missbrauch abgestellt wird und es zu einer
Beschleunigung der Verfahren kommt. Daher werde er zustimmen, handle
es sich bei den neuen Gesetzen doch um einen wichtigen Schritt in die
richtige Richtung, der vor allem für die Betroffenen Verbesserungen
bringt, so Cap. (Schluss) ps

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | SPK

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