Diskussionsveranstaltung AK und Grüne: 2006, 2009, 2011 - Wann enden die Übergangsfristen am Arbeitsmarkt?
Wien (OTS) - Mit dem Beitritt der mittel- und osteuropäischen Staaten zur Europäischen Union am 1.05.2004 wurde ein Übergangsmechanismus für die Freizügigkeit am Arbeitsmarkt verankert, der allgemein unter der Bezeichnung "2+3+2" bekannt ist. Bis 30. April 2006 bleiben die jeweiligen nationalen Zugangsbeschränkungen zum Arbeitsmarkt uneingeschränkt aufrecht. Bis auf Irland, Großbritannien und Schweden haben alle "alten" Mitgliedsländer diesen Mechanismus für sich in Anspruch genommen. Danach können die Mitgliedsstaaten die Beschränkungen für weitere drei Jahre (also bis zum 30. April 2009) aufrecht erhalten. Bei tiefgreifenden Arbeitsmarktproblemen ist eine Verlängerung um weitere zwei Jahre möglich. Die Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit wurde lediglich für einige sensible Bereiche eingeschränkt. Vor dem Hintergrund steigender Probleme am Arbeitsmarkt soll die Zweckmäßigkeit der Übergangsfristen diskutiert werden.
Donnerstag 30.6.05, 18.30 Uhr
AK-Wien, Sitzungssaal im Anna Boschekhaus,
Plösslgasse 2, 1040 Wien
Es diskutieren:
AK Präsident Herbert Tumpel,
Abg. zNR Karl Öllinger, Sozialsprecher der Grünen
Abg. zNR Reinhold Mitterlehner, stv. Generalsekretär der Wirtschaftskammer Österreich
Wolfgang Greif, Int. Sekretär der Gewerkschaft der Privatangestellten Petr Havlík, Wr. Institut für internationale Wirtschaftsvergleiche
Moderation: Barbara Tóth, Der Standard
Wir würden uns sehr freuen, eine Vertreterin, einen Vertreter Ihrer Redaktion bei dieser Veranstaltung begrüßen zu dürfen.
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Christian Spitaler
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