• 23.06.2005, 18:12:49
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  • OTS0301 OTW0301

Rasinger: Qualität im Gesundheitssystem hat oberste Priorität

Von zunehmendem Druck auf Beschäftigte im Gesundheitsbereich kann keine Rede sein

Wien, 23. Juni 2005 (ÖVP-PK) "Es ist schlichtweg unrichtig,
dass Arbeitsminister Dr. Martin Bartenstein die opt-out-Regelung in
Österreich durchsetzen will", so ÖVP-Gesundheitssprecher Abg.z.NR
Dr. Erwin Rasinger heute, Donnerstag. Diese Regelung sei bereits
seit 1993 in der EU-Arbeitszeitrichtlinie enthalten. Österreich
habe von dieser Regelung bisher keinen Gebrauch gemacht und dies
sei auch für die Zukunft nicht beabsichtigt. ****

Die Möglichkeit des opt-out solle nur für den Fall beibehalten
werden, dass es in der Frage der Bereitschaftszeiten, auf EU-Ebene,
zu keiner positiven Lösung komme.

Es sei auch nicht richtig, dass Bereitschaftsdienste im Krankenhaus
nicht mehr als Arbeitszeit gelten sollen. Das österreichische
Verhandlungsziel sei es vielmehr, auch im Fall der
Bereitschaftsdienste, die österreichische Rechtslage im
Arbeitszeitrecht unverändert beibehalten zu können. Nach dem
Vorschlag des Rates und der Kommission zur Bereitschaft wäre dies
sichergestellt, da inaktive Zeit nicht als Arbeitszeit zu werten
sei, soweit der nationale Gesetzgeber nichts anderes vorsehe. "In
Österreich kann also inaktive Bereitschaftszeit wie bisher als
Arbeitszeit gewertet werden und an eine Änderung dieser Rechtslage
ist nicht gedacht", so Rasinger.

Die Befürchtung, die Dienstleistungsrichtlinie führe dazu, dass in
Österreich aufgrund des Herkunftslandsprinzips letztlich 25
verschiedene Rechtsordnungen im Gesundheitsbereich gelten würden,
sei nicht nachvollziehbar. Schon der ursprüngliche
Kommissionsentwurf zur Dienstleistungsrichtlinie sehe eine Ausnahme
vom Herkunftslandprinzip für Gesundheitsdienstleistungen vor.
Darüber hinaus habe Österreich gemeinsam mit einer Reihe anderer
Mitgliedsstaaten in Brüssel eine Ausnahme der
Gesundheitsdienstleistungen vom gesamten Anwendungsbereich der
Dienstleistungsrichtlinie eingefordert. "Die geäußerten
Befürchtungen sind also völlig unzutreffend", so Rasinger.

Auch der Vorwurf, Arbeitsminister Bartenstein toleriere
Arbeitszeitverletzungen in Krankenanstalten, entbehre jeglicher
Grundlage. In seinem Auftrag wären bereits zwei österreichweite
Schwerpunktaktionen der Arbeitsinspektion zum Krankenanstalten-
Arbeitszeitgesetz durchgeführt worden. "Kontrollen stellen in
Krankenanstalten außerdem einen ständigen Schwerpunkt der Tätigkeit
der Arbeitsinspektion im Arbeitszeitbereich dar", so Rasinger
abschließend.

Rückfragehinweis: ÖVP Bundespartei, Abteilung Presse und Medien
Tel.:(01) 401 26-420; Internet: http://www.oevp.at

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