• 21.06.2005, 17:14:55
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AKTUELLE AUSSPRACHE IM BAUTENAUSSCHUSS Gestiegene Wohnungskosten im Blickpunkt der Debatte

Wien (PK) - Die heutige Sitzung des Bautenausschusses begann mit
einer aktuellen Aussprache. Bundesminister Martin Bartenstein stand
dabei den Mitgliedern des Ausschusses Rede und Antwort zu Fragen aus
seinem Zuständigkeitsbereich.

Abgeordneter Kurt Eder (S) meinte eingangs, man müsse in der
Wohnpolitik beachtliche Preissteigerungen konstatieren. Die
Wohnungskosten seien um rund 10 Prozent im letzten Jahr gestiegen,
sodass die Gefahr bestehe, dass sich die Menschen das Wohnen nicht
mehr leisten könnten. Hier sei die Regierung gefordert, im Interesse
der Bevölkerung gegenzusteuern. Der Vorschlag des Finanzministers,
die steuerliche Begünstigung von Wohnanleihen abzuschaffen, stelle
sicherlich ein falsches Signal in diesem Zusammenhang dar, betonte
Eder, der auch die aktuelle Entwicklung rund um die BUWOG-Wohnungen
ansprach, wie dies auch sein Fraktionskollege Walter Schopf tat.
Abgeordnete Gabriela Moser (G) fragte gleichfalls, was die Regierung
angesichts dieser Preissteigerungen zu unternehmen gedenke. Zudem
wollte sie wissen, wie es mit einer allfälligen Vereinheitlichung der
Bauordnungen aussehe und wann mit der Novelle des
Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes zu rechnen sei. Abgeordneter Peter
Marizzi (S) beklagte, die Wohnungskosten wüchsen überproportional, es
sei in den letzten fünf Jahren zu einer Steigerung von rund 30
Prozent gekommen. Zudem erkundigte sich der Abgeordnete nach der
Zukunft der Wohnbauförderung.

Bundesminister Bartenstein hielt zu Beginn seiner Ausführungen fest,
dass er sich nur hinsichtlich seines Kompetenzbereichs äußern könne,
weshalb er darum ersuche, Fragen hinsichtlich der Wohnbauförderung
und des Wohnungseigentumsgesetzes an den Finanz- bzw. an die
Justizministerin zu stellen. In der Tat sei es laut Statistik Austria
und WIFO zu einer nominellen Steigerung der Wohnungskosten um 10,4
Prozent gekommen, doch sei dies durch interne Umstellungen der
Parameter und dergleichen bedingt, sodass die reale Steigerung
niedriger anzusetzen sei. Im europäischen Durchschnitt betrügen die
Wohnungskosten 25 %, Österreich liege diesbezüglich noch immer unter
dieser Zahl. Er habe aber bereits eine Studie in Auftrag gegeben, die
sich mit dieser Frage auseinandersetzen solle. Sobald diese vorliege,
werde er sie weiterleiten, damit man entsprechende Schlüsse ziehen
könne.

Hinsichtlich einer einheitlichen Bauordnung habe er schon 2002 eine
Studie in Auftrag gegeben, seitdem gebe es eine Musterbauordnung, die
an die Landeshauptleute weitergeleitet worden sei. Jetzt liege es in
deren Verantwortung, eine Vereinheitlichung, die er selbst durchaus
anstrebe, in die Wege zu leiten. Hinsichtlich der BUWOG erinnerte
Bartenstein daran, dass diese im Juni 2004 an das "Österreich-
Konsortium" als Bestbieter veräußert worden sei, was der Republik
2,64 Mrd. Euro an Einnahmen gebracht habe. Die Rechte der Mieter
blieben jedoch von dieser Änderung der Eigentümerverhältnisse völlig
unberührt, erklärte das Regierungsmitglied.

Die Abgeordneten Detlev Neudeck (F) und Walter Tancsits (V) befassten
sich mit Details hinsichtlich des BUWOG-Verkaufs und hinsichtlich der
konstatierten Preissteigerungen. Neudeck etwa meinte, die Zahlen
müssten entsprechend gewichtet sein, um einen effektiven Vergleich zu
ermöglichen, zudem müssten alle Faktoren in diesem Zusammenhang
berücksichtigt werden. Tancsits relativierte die genannten Zahlen und
wies darauf hin, dass einzelne Faktoren im Untersuchungszeitraum auch
billiger geworden seien.

Abgeordnete Ruth Becher (S) fragte, wann das novellierte
Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz dem Nationalrat zur Beratung
vorgelegt werde, Abgeordnete Moser fragte erneut, was der Minister zu
tun gedenke, damit es nicht zu weiteren Preissteigerungen komme.
Zudem wollte sie die Ansicht des Regierungsmitglieds hinsichtlich der
Gebarungsprüfung der Gemeinnützigen erfahren und fragte nach dem
Baukulturreport. Abgeordneter Werner Kummerer (S) stellte
Detailfragen hinsichtlich des Erfolgs der BIG.

Bundesminister Bartenstein meinte, es gebe tatsächlich etliche
Leistungen, die in den letzten Jahren billiger geworden seien, etwa
Informationsdienstleistungen oder im Telekommunikationsbereich. Er
werde jedenfalls die Ergebnisse der Studie, so diese vorliegen,
umgehend weiterleiten. Am WGG-Entwurf werde noch gearbeitet, weshalb
er noch keinen konkreten Zeitpunkt nennen könne, zu welchem dieser an
den Nationalrat geleitet werden könne. Ähnliches gelte für die Frage
der Gebarungsprüfung, wo ebenfalls noch Diskussionen stattfinden. Der
Baukulturreport sei in Vorbereitung, allerdings müsse noch der
finanzielle Rahmen abgeklärt werden. Für die BIG sei das
Finanzministerium zuständig, er könne daher nur Daten nennen, die ihm
von der BIG selbst zur Verfügung gestellt worden seien, erklärte der
Minister.

Schließlich erkundigte sich Abgeordnete Doris Bures (S) ob der
Minister die Absicht habe, die Renditen von Investoren durch eine
Änderung des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes zu Lasten der Mieter
zu erhöhen. Bei der letzten WGG-Novelle seien hohe Hürden für die
Eigentumsbildung einzelner Mieter errichtet worden, Investoren haben
hingegen die Möglichkeit erhalten, ganze Gesellschaften aufzukaufen.

Bundesminister Martin Bartenstein hielt einmal mehr fest, er plane
keine diesbezügliche Änderung des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes,
und bekräftigte, dass es sinnvoll und im Interesse der Mieter gewesen
sei, 62.000 Wohnungen zu verkaufen. Dass ihm die Entwicklung der
Mietkosten Recht gebe, zeige eine Studie der Arbeiterkammer: die
Mieten in privaten Altbauwohnungen seien wesentlich stärker gestiegen
als die Mieten gemeinnütziger Wohnungen. Zwischen 1994 und 1998 seien
die Mieten um 2,9 % bis 4,5 % jährlich gestiegen, danach bis zum Jahr
2003 zwischen 0,9 % und 2,7 % pro Jahr.

VERTAGUNG OPPOSITIONELLER ANTRÄGE

Im Anschluss an die aktuelle Aussprache behandelte der Ausschuss drei
Anträge der Opposition und fasste nach ausführlichen Debatten jeweils
Vertagungsanträge.

THEMA THERMISCHE SANIERUNG VON BUNDESGEBÄUDEN

Zunächst bezog sich Abgeordnete Gabriela Moser (G) auf Berechnungen
des Kyoto-Forums über mögliche Einsparungen von jährlich 250.000 t
CO2 bei der Beheizung und Klimatisierung der Bundesgebäude, was die
Grünen veranlasse, eine gesetzliche Verpflichtung der
Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) zur thermischen Sanierung der
Bundesgebäude vorzuschlagen (382/A[E]).

Abgeordneter Walter Tancsits (V) sprach von einem überlegens- und
begrüßenswerten Antrag, meinte aber auch, dass die BIG bei der
thermischen Gebäudesanierung vorbildlich unterwegs sei und er daher
einen Bericht und eine Evaluierung der bisherigen Maßnahmen abwarten
wolle. Tancsits Antrag lautete daher auf Vertagung.

Abgeordneter Gerhard Steier (S) erinnerte an die Verpflichtung
Österreichs, die EU-Gebäuderichtlinie umzusetzen und zugleich an die
Klimaschutzziele. Steiers Detailfragen richteten sich auf die
Schnittstelle zwischen Bund und Ländern bei der thermischen
Gebäudesanierung und auf die Vorbereitung der Energieausweise für
Bundesgebäude.

Abgeordneter Maximilian Hofmann (F) zeigte sich skeptisch gegenüber
dem im Antrag genannten Daten. Es handle sich um nicht bereinigte
Zahlen, die unberücksichtigt lassen, dass die BIG auch über leer
stehende und nicht veräußerbare Objekte, beispielsweise über alte,
einst von der Exekutiv genutzte Gebäude, verfüge. In der EU-
Gebäuderichtlinie werde zwischen alten und neuen Gebäuden
unterschieden.

Abgeordnete Gabriela Moser (G) zeigte sich enttäuscht über die
Absicht der Ausschussmehrheit, ihren Antrag zu vertagen, weil es doch
darum gehe, die Klimaschutzziele zu erreichen und Impulse für die
Beschäftigung zu setzen. In ihren Berechnungen stütze sie sich
ausschließlich auf amtliche Daten, stellte Moser klar.

Bundesminister Bartenstein sah eine gesetzliche Verpflichtung der BIG
zur thermischen Gebäudesanierung kritisch, weil dies die
Wettbewerbsfähigkeit der BIG beeinträchtigten würde. Man sollte es im
Ermessen der BIG belassen, welche Gebäude sie thermisch saniere und
welche nicht, denn die bisherigen Leistungen der BIG bei der
thermischen Gebäudesanierung könnten sich - auch im internationalen
Vergleich - sehen lassen.

Die Bemühungen der Austrian Energy Agency zur Umsetzung eines
Energiepasses ab 4. 1. 2006 und die Vereinheitlichung der
Berechnungsmethoden werde von seinem Ressort unterstützt, teilte
Minister Bartenstein mit.

THEMA HAUSBESORGERiNNEN

Geht es nach den Sozialdemokraten, soll im Dialog mit den
Sozialpartnern ein modernes HausbesorgerInnengesetz erarbeitet
werden. Eckpfeiler dieses Gesetzes wären laut Abgeordneter Ruth
Becher (S) ein modernes Berufsbild, spezifische arbeitsrechtliche
Bestimmungen, Regelungen über die Dienstwohnung und Wahlfreiheit der
MieterInnen, sich für eine/n Hausbesorger/in oder eine
Hausbetreuungsfirma zu entscheiden. Durch die Abschaffung des
Hausbesorgergesetzes seien bereits 8.000 Arbeitsplätze, 80 % davon
für Frauen und sehr viele Alleinerzieherinnen, verloren gegangen,
kritisierte Becher und machte auf Probleme mit der Schneeräumung in
strengen Wintern aufmerksam. (565/A[E])

Abgeordneter Mathias Ellmauer (V) erläuterte die angesprochene
Mietrechtsnovelle und die Absicht, durch Umstellung der Hausbesorgung
auf flexiblere Formen der Dienstleistung neue Arbeitsplätze zu
schaffen. Die Novelle habe sich bewährt, sagte der Redner und wies
auf die laufenden Sozialpartnerverhandlungen über einen
Hausbesorgertarif hin.

Abgeordneter Walter Tancsits (V) klärte darüber auf, dass das
Auslaufen von 8.000 Hausbesorgerverträgen nicht bedeute, dass es
diese Arbeitsplätze nicht mehr gebe. Experten sehen im Wegfall des
Sonderarbeitsrechts für Hausbesorger vielmehr eine "Jobmaschine",
sagte der Abgeordnete und wandte sich entschieden gegen die
Wiedereinführung eines eigenen Arbeitsrechts für Hausbesorger.

Abgeordneter Detlev Neudeck (F) erinnerte an die Privilegien der
Hausbesorger, die keineswegs den ganzen Tag Schnee schaufelten,
sondern zu 90 % anderen Berufen nachgegangen seien.

Abgeordnete Doris Bures (S) schlug vor, die Bürger selbst entscheiden
zu lassen, ob sie ihr Haus von einer Hausbesorgerin oder von einer
Reinigungsfirma betreuen lassen wollten. Die letzte
Mietrechtsnovelle, mit der ein ganzer Berufsstand ausgelöscht worden
sei, gebe ihnen diese Wahlmöglichkeit nicht. Sie unterstütze den
Vertagungsantrag, um die Diskussion über dieses Thema fortsetzen zu
können.

Bundesminister Bartenstein wies zunächst darauf hin, dass die Arbeit,
die bis zur Mietrechtsnovelle von Hausbesorgern geleistet wurde,
nicht ausgegangen sei, sondern unter geänderten Bedingungen weiterhin
erledigt werde. Die Sozialdemokraten ersuchte der Minister um eine
konsequente Argumentation. Es sei widersprüchlich, bei einem
Tagesordnungspunkt Mieterhöhungen zu kritisieren und beim nächsten
Gesetzesänderungen zu verlangen, die Kosten steigernd wirken.

THEMA MAKLERPROVISIONEN

Angesichts stark steigender Wohnkosten zeigten sich die SP-
Abgeordneten Ruth Becher und Doris Bures alarmiert und forderten vom
Wirtschaftsminister eine Verordnung mit neuen Ausübungsregeln für
Immobilienmakler. Ein Makler soll nur mehr die Interessen einer
Vertragsseite vertreten können und soll nur vom Auftraggeber bezahlt
werden. In Österreich werden EU-weit die mit Abstand höchsten
Maklerprovisionen in Rechnung gestellt werden, bei jeder zweiten
Provisionsberechnung würden zu hohe Beträge verrechnet, kritisierten
Becher und Bures (572/A[E]).

Abgeordneter Roderich Regler (V) hielt es nicht für gerechtfertigt,
dass ein Makler nur von einem Auftraggeber bezahlt werden soll, weil
es seine Aufgabe sei, zwischen Mietern und Vermietern zu vermitteln.
Die Provisionen seien bereits gestaffelt und Höchstbeträge eingeführt
worden, Regler hielt es dennoch für sinnvoll, die Diskussion weiter
zu führen und beantragte die Vertagung des Antrags.

Abgeordneter Detlef Neudeck (F) machte darauf aufmerksam, dass es
sich bei der Vermittlung einer Wohnung um eine freiwillige
Dienstleistung handle, die niemand in Anspruch nehmen müsse. Die
Maklergebühren seien bereits sehr stark reduziert worden, sagte
Neudeck und begründete die Höhe der Maklerprovisionen damit, dass ein
Makler nur dann eine Provision erhalte, wenn ein Abschluss erzielt
werde. Er halte das derzeitige Maklerrecht für in Ordnung, sagte der
Abgeordnete und warnte vor der Vernichtung der Arbeitsplätze von
1.700 konzessionierten Maklern.

Abgeordnete Doris Bures (S) hielt es für angebracht, den Antrag nicht
zu vertagen, sondern über ihn abzustimmen, da die Regierungsparteien
ihre Ablehnung klar zum Ausdruck gebracht haben.

Bundesminister Martin Bartenstein meldete Zweifel an Berechnungen an,
die von den Antragstellern in der Begründung ihres Antrags angeführt
werden und klärte darüber auf, dass der Antrag teilweise in die
Zuständigkeit des Justizministers falle. Im Übrigen schloss er sich
den Argumentationen der Abgeordneten Regler und Neudeck an.
(Schluss)

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