• 21.06.2005, 14:01:26
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  • OTS0203 OTW0203

NÖ Regierung beschloss Gentechnik-Vorsorgesetz

Plank: Sicherung von gentechnischfreiem Saatgut

St. Pölten (NLK) - Die NÖ Landesregierung hat in ihrer heutigen
Sitzung u. a. auch das Gentechnik-Vorsorgegesetz beschlossen. Es
regelt jene Agenden, die das Bundesgesetz nicht erfasst, präzisiert
die Aufgaben der Behörde und zielt auf eine abgestimmte und
koordinierte Vorgangsweise mit benachbarten Bundesländern ab. "Es
soll auch weiterhin die Produktion von qualitativ hochwertigem,
gentechnikfreiem Saatgut ermöglichen. Die Zucht von 100 Prozent
gentechnischfreiem Saatgut ist ein erfolgreicher Eckpfeiler der
niederösterreichischen Landwirtschaft, der auch in Zukunft hoher
Stellenwert beigemessen wird. Daher sollen die niederösterreichischen
Landwirte auch weiterhin die Möglichkeit haben, gentechnisch
unverändertes Saatgut anzubauen", betont Dipl.Ing. Josef Plank. Da
laut EU der Anbau von gentechnisch veränderten Organismen aus
Wettbewerbsgründen nicht verboten werden kann, hat Niederösterreich
nun das Gesetz vorgelegt.

Das Gentechnik-Vorsorgegesetz stellt sicher, dass auch in den
nächsten Jahren gentechnisch unverändertes Saatgut produziert werden
kann. Das Gesetz ist auf 5 Jahre befristet. Ein allfälliger Anbau von
gentechnisch veränderten Substanzen wird von umfangreichen Auflagen
begleitet. Ein wesentlicher Punkt dabei ist die verpflichtende
Information der Öffentlichkeit über ein solches Vorhaben. Der Anbau
soll nur mit Bewilligung der Landesregierung zulässig sein. Darüber
hinaus wird die Behörde auch die Möglichkeit haben, bei Verstößen
gegen die vorgeschriebenen Auflagen die Wiederherstellung des
früheren Zustandes anzuordnen.

Rückfragehinweis:
Niederösterreichische Landesregierung
Stabstelle Öffentlichkeitsarbeit und Pressedienst
Tel.: 02742/9005-12163
http://www.noe.gv.at/nlk

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | NLK

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