- 02.06.2005, 09:01:41
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- OTS0026 OTW0026
Die Wahrheit war nicht länger aufzuhalten.
Der selbsternannte "orthodoxe Oberrabbiner" Moshe Arye Friedmann wurde der Besitzstörung für schuldig befunden.
Wien (OTS) - Schon im Jänner 2001 hat das Bezirksgericht Innere
Stadt Wien festgestellt, dass sich Moshe Arye Friedmann rechtswidrig
in den Besitz des jüdischen Bethauses in der Lorbeergasse 9 gesetzt
hat. Diese Entscheidung wurde nun durch das Landesgericht für
Zivilrechtssachen Wien (36 R 185/02a v. 21. April 2005)
vollinhaltlich bestätigt:
Friedmann hat dadurch, dass er am 1. Dezember 2000 und am 6. Dezember
2000 die Schlösser des Bethauses in der Lorbeergasse 9 aufgebrochen
und die vorhandenen durch neue Schlösser ersetzt hat, eine
Besitzstörung begangen. Er wurde nun dazu verpflichtet, jede weitere
Störung zu unterlassen und den ursprünglichen Zustand binnen 8 Tagen
durch Wiedereinsetzen des ursprünglichen Schlosses
wiederherzustellen. Ein Rechtsmittel gegen diese Entscheidung ist
jedenfalls unzulässig.
Die Israelitische Kultusgemeinde Wien stellt in diesem Zusammenhang
fest, dass ihre schon des öfteren geäußerte Meinung über den
selbsternannten "orthodoxen Oberrabbiner" mit obigem Gerichtsurteil
nunmehr bestätigt wurde und es somit offenkundig ist, daß die
Behauptung Friedmanns, einer orthodoxen Gemeinde als Rabbiner
vorzustehen, nicht den Tatsachen entspricht.
ISRAELITISCHE KULTUSGEMEINDE WIEN
Dr. Ariel Muzicant, Präsident
Dr. Avshalom Hodik, Generalsekretär
Rückfragehinweis:
Israelitische Kultusgemeinde
Tel.: (01) 53 104-0
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