- 27.05.2005, 13:36:30
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Tancsits: Genügend Schutz vor zu weitreichenden Konkurrenzklauseln
Konkurrenzklausel unterliegt bestimmten Schranken
Wien, 27. Mai 2005 (ÖVP-PK) Als "keinesfalls berechtigt"
bezeichnete heute, Freitag, ÖVP-Sozialsprecher Mag. Walter
Tancsits, die von SPÖ, Grünen und der Arbeiterkammer geäußerte
Kritik an einem Initiativantrag der Regierungsparteien bezüglich
der Konkurrenzklausel. Als "typisch" für die SPÖ bezeichnete
Tancsits die Tatsache, dass es zuerst jahrzehntelang keine
Verbesserungen in dieser Sachfrage gegeben habe, wenn jedoch die
Regierungskoalition Verbesserungen durchsetzen wolle, "kommt von
den Sozialdemokraten lediglich Kritik", so Tancsits. ****
Tancsits stellte klar, dass die Vereinbarung einer
Konkurrenzklausel zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber nur unter
Einhaltung bestimmter Schranken wirksam werde. Unter anderem dürfe
eine vereinbarte Konkurrenzklausel nicht dazu führen, dass der
Arbeitnehmer gezwungen ist, seine Kenntnisse und Berufserfahrungen
brachliegen zu lassen, so Tancsits. Der ÖVP-Sozialsprecher betonte
auch, dass das österreichische Arbeitsrecht bereits jetzt einen
ausreichenden Schutz vor zu weitreichenden Konkurrenzklauseln
biete. Treffe den Arbeitgeber ein Verschulden an der Beendigung des
Arbeitsverhältnisses, habe er die Rechte aus der Konkurrenzklausel
schon bisher nicht geltend machen können, so Tancsits abschließend.
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Tel.:(01) 401 26-420; Internet: http://www.oevp.at
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