• 25.05.2005, 18:31:08
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  • OTS0255 OTW0255

EU-Verfassung: Böhm: Nicht-Zustimmung wegen verfassungsrechtlicher Bedenken

Wien, 2005-05-25 (fpd) - Wie der Vorsitzende der Freiheitlichen
Bundesratsfraktion, Dr. Peter Böhm, in seiner heutigen Rede im
Bundesrat ausführte, habe er dem Ermächtigungs-Verfassungsgesetz zum
Abschluss des EU-Verfassungsvertrages bewusst - in Anerkennung seiner
inhaltlichen Fortschritte - zugestimmt. Allerdings unter dem
Vorbehalt, dass dieses Gesetz seines Erachtens im Anschluss daran
einer obligatorischen Volksabstimmung zu unterziehen sei, weil er
darin, wie namhafte Verfassungsrechtler auch, eine Gesamtänderung der
Verfassung "erblicke". Laut Böhm sei das verfassungsgesetzlich
gebotene Procedere nicht eingehalten worden, daher erachte er jedes
darauf folgende legislative Vorgehen für verfassungswidrig. Er werde
daher einer Gesamtänderung der Bundesverfassung, die keinem
Volksreferendum unterzogen worden ist, nicht zustimmen, so Bösch
abschließend.

(Schluss)

Rückfragehinweis: Freiheitliches Pressereferat

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