• 23.05.2005, 14:26:28
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  • OTS0177 OTW0177

Wiener Landtag (5)

Änderung des Wiener Krankenanstaltengesetzes

Wien (OTS) - Es sei Realität, dass ÖVP und FPÖ im Bund für höhere
Selbstbehalte eingetreten seien und alle Erhöhungen gut geheißen
hätten, sagte LAbg. Rudolf Hundstorfer (SPÖ). Wien setze das
Verhandlungsergebnis zwischen Bund und Ländern im Rahmen des
Finanzausgleiches um, übrigens täten dies auch andere Bundesländer.
Und Wien sei mit den Auswirkungen der Bundesgesundheitspolitik, mit
deren Leistungskürzungen und Beitragserhöhungen konfrontiert. Die
Wiener SPÖ trage die soziale Verantwortung und habe auch die soziale
Kompetenz. Zum Vergleich mit den Ordensspitälern meinte der Redner,
man könne die Vergleiche nur dann berücksichtigen, wenn man wisse,
dass diese keine der teuren Einrichtungen, wie etwa
Transplantationskliniken, Unfallabteilungen, Kinderambulanzen,
führen. Den Antrag, den Pflegeombudsmann rechtlich zu verankern,
halte er aus verfassungsrechtlichen Bedenken für falsch, da gerade in
diesem Bereich eine niederschwellige und unbürokratische Institution
benötigt werde.

LAbg. Mag. Helmut Kowarik (FPÖ) verlangte hingegen eine
gesetzliche Regelung für den Pflegeombudsmann, er dürfe bei seiner
Arbeit "nicht in der Luft hängen". Das Wiener Gesundheitssystem biete
Spitzenqualität, das bedeute aber nicht, dass keine Kritik geübt
werden dürfe. Die Spitzenmedizin müsse erhalten bleiben, daher
müssten Mängel, die erkannt werden, rasch behoben werden. Er
verlangte eine Spitalsplanung und einen Wiener
Krankenhausentwicklungsplan. Die Freiheitlichen lehnten die
Spitalskostenerhöhung ab, so Kowarik.

LAbg. Christian Deutsch (SPÖ) betonte, der vorgelegte Entwurf
habe das Ziel, die Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern
umzusetzen. Es gebe damit eine bessere Abstimmung im gesamten
Gesundheitssystem, Finanzierung und Effizienz sowie die
Qualitätserhaltung seien damit gesichert. Der Wiener Gesundheitsfonds
biete ab kommendem Jahr die Möglichkeit, Kosten und Leistungen
transparenter darzustellen. In den Finanzausgleichsverhandlungen sei
die Erhöhung des Spitalskostenbeitrages den Ländern überlassen
worden. Die Wiener Regelung sei sozial verträglich und sozial
ausgewogen. Die zusätzlichen Einnahmen würden für die Strukturreform
benötigt. Während der Bund seine unsozialen Maßnahmen, seine
Belastungspolitik fortsetze und damit Zugangsbarrieren im
Gesundheitsbereich schaffe, setze Wien die nötigen Maßnahmen sozial
ausgewogen. Zu den Vorwürfen bei einer privaten Pflegeinstitution in
Meidling verwies der Redner auf die ordnungsgemäß durchgeführten
Prüfungen, wandte sich gegen Skandalisierung und erinnerte daran,
dass die Staatsanwaltschaft eingeschaltet worden sei. (Forts.) fk/rr

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Tel.: 4000/81 081

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