• 19.05.2005, 14:10:24
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  • OTS0225 OTW0225

BMF weist SPÖ Unterstellung entschieden zurück

Wien (OTS) - Die heute von der SPÖ aufgestellte Behauptung, es
hätte Weisungen im Zusammenhang mit Steuerprüfungen des Hotel Sacher
gegeben, entbehren jeglicher Grundlage und sind falsch.

Vielmehr handelte es sich dabei um eine bundesweite Weisung, des
Fachbereiches, Hofrat Dr. Csaszar vom 31. Jänner 2005 mit der
Prüfungshandlungen rund um die Trinkgeldbesteuerung bundesweit und
somit bei allen Betrieben ausgesetzt wurden. Weisungen zur
Einstellung von Prüfungsverfahren in konkreten Einzelfällen wurden
nicht erteilt.

Die Aussetzung war notwendig, da es wenig Sinn gemacht hätte im
Vorfeld der rückwirkenden Abschaffung der Trinkgeldbesteuerung bis
1999 weiterhin Bescheide zu erlassen, wonach eine diesbezügliche
Steuerpflicht festgestellt worden wäre.

Weder der Finanzminister noch sein Kabinettchef waren in diesen
Vorgang involviert.

Rückfragehinweis:

Bundesministerium für Finanzen
   MMag. Thomas Schmid
   Pressesprecher
   Tel.: 0043/1/514 33-1188
   mailto: thomas.schmid@bmf.gv.at
   www.bmf.gv.at

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