- 19.05.2005, 13:39:57
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LH Haider: Umfrage zeigt: Österreicher wollen Volksabstimmung
Landeshauptmann veröffentlicht Brief an BP Fischer
Klagenfurt (LPD) - Für Landeshauptmann Jörg Haider ist das heute
veröffentlichte Ergebnis einer OGM-Umfrage, nach welcher 52 Prozent
der Österreicherinnen und Österreicher eine Volksabstimmung über die
EU-Verfassung wollen, eine klare Bestätigung seiner Forderung nach
einem Plebiszit. Er habe immer gesagt, man dürfe in so einer
wichtigen Frage nicht über die Bevölkerung hinweg entscheiden. Nun
seien vor allem jene Kräfte in der Kärntner Landespolitik eingeladen,
die eine Anrufung des Verfassungsgerichtshofes vehementest ablehnen,
ihre Position zu überdenken.
Wie Haider mitteilte, habe er heute daher auch einen Brief an
Bundespräsident Fischer geschickt, indem er diesen auffordert "im
Sinne der österreichischen Bevölkerung und der Republik Österreich
dafür einzutreten, dass eine Prüfung durch den Verfassungsgerichtshof
erfolgt beziehungsweise das österreichische Volk unmittelbar
entscheiden darf."
Es sei nun die Aufgabe des Bundespräsidenten dem österreichischen
Volkes zu seinem Recht zu verhelfen. Haider: "Ich bleibe jedenfalls
weiter an der Seite der Österreicherinnen und Österreicher und
verlange eine Volksabstimmung!"
Im folgenden wird der Brief des Landeshauptmannes an den
Bundespräsidenten veröffentlicht:
"Sehr geehrter Herr Bundespräsident!
Auf diesem Wege möchte ich auf den europäischen
Verfassungsvertrag und die damit in Zusammenhang stehenden Fragen
einer Gesamtänderung der österreichischen Bundesverfassung und einer
Modifikation im Sinne einer Aushöhlung der österreichischen
Neutralität zurückkommen und dazu folgendes festhalten:
Wie von namhaften österreichischen Verfassungsexperten aufgezeigt,
bedingt der europäische Verfassungsvertrag eine Gesamtänderung der
Bundesverfassung im Sinne des Art. 44 Abs. 3 B-VG. Eine selbige
verlangt aber zwingend die Durchführung einer Volksabstimmung!
Das Ansehen der Republik Österreich würde es staatspolitisch geboten
erscheinen lassen, den Verfassungsgerichtshof als Höchstgericht
anzurufen, um ein verfassungswidriges Zustandekommen dieses Vertrages
zu überprüfen. Eine Befassung des Verfassungsgerichtshofes würde eine
rasche Klärung dieser staatspolitisch wichtigen Frage ermöglichen und
Rechtssicherheit garantieren.
Gleichzeitig möchte ich einen zusätzlichen Aspekt einbringen, der
sicherlich gerade Ihnen, sehr geehrter Herr Bundespräsident, ein
besonderes Anliegen ist, nämlich die Frage des weiteren Bestandes der
österreichischen Neutralität. Der europäische Verfassungsvertrag
berührt auch den Bestand der österreichischen Neutralität und führt
zu einer weiteren Modifikation derselben, dies in Form einer weiteren
Aushöhlung, wie es sogar von namhaften Mitgliedern der
österreichischen Bundesregierung vertreten wird.
Bekanntermaßen spricht sich ein sehr großer Teil der
österreichischen Bevölkerung für einen uneingeschränkten Fortbestand
der immerwährenden österreichischen Neutralität aus. Es verlangt
daher die Demokratie und die enge emotionale Bindung des
österreichischen Volkes an die immerwährende Neutralität, das Volk
unmittelbar entscheiden zu lassen. Gerade Sie, der Sie immer als
Hüter der Neutralität und als Warner auch im Sinne der
österreichischen Bevölkerung aufgetreten sind, werden diesem
Vorschlag sicherlich zustimmen können.
Sehr geehrter Herr Bundespräsident, im Lichte der obigen
Ausführungen appelliere ich eindringlich an Sie, im Sinne der
österreichischen Bevölkerung und der Republik Österreich dafür
einzutreten, dass eine Prüfung durch den Verfassungsgerichtshof
erfolgt beziehungsweise das österreichische Volk unmittelbar
entscheiden darf."
(Schluss)
Rückfragehinweis:
Kärntner Landesregierung
Landespressedienst
Tel.: 05- 0536-22 852
http://www.ktn.gv.at/index.html
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