- 19.05.2005, 09:56:01
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Wiener Landesgesetzblätter im Mai
Wien (OTS) - Ausgegeben am 4. Mai 2005 ist als 19. Stück der
Landesgesetzblätter für Wien eine Änderung einer Verordnung
erschienen, mit der einige Geschäfte dem Amt der Wiener
Landesregierung überlassen werden. Am selben Tag ist als 20. Stück
eine Kundmachung betreffend den Ausspruch des Verfassungsgerichtshofs
erschienen, dass die Verordnung des Gemeinderates der Stadt Wien vom
26. Juni 1985 (Plandokument Nummer 5779) teilweise gesetzwidrig ist.
Ausgegeben am 18. Mai 2005 ist als 21. Stück der
Landesgesetzblätter für Wien eine Kundmachung erschienen, die die
Aufhebung des § 6 sowie die Wortfolge "Die Wahrnehmung der
behördlichen Aufgaben nach § 6 Abs. 1 obliegt in 1. Instanz der
Gesellschaft", im 1. Satz des § 8 Abs. 1 des Gesetzes über den
Kulturförderungsbeitrag (Kulturförderungsbeitragsgesetz 2000) LGBl.
für Wien Nr. 23/2000, durch den Verfassungsgerichtshof betrifft.
Bestellung von Wiener Landesgesetzblättern
Landesgesetzblätter und eventuelle "Erläuternde Bemerkungen"
erhält man
o Montag bis Freitag, von 7.30 Uhr bis 15 Uhr, in der
Drucksortenstelle der Stadthauptkasse, Rathaus, Stiege 7,
Hochparterre, Tür 103.
o Telefon-Bestellung: 4000/81026
o Fax-Bestellung: 4000/99/81026
o E-Mail-Bestellung: gse@m53.magwien.gv.at
o Landesgesetzblätter sind auch online abrufbar von der
Informationsdatenbank des Wiener Landtages und Gemeinderates:
www.wien.at/infodat/advgliwww/ (ab 2003 Landesgesetzblätter
samt Gesetzesentwurf, Vorblatt, Erläuternden Bemerkungen
und Textgegenüberstellungen)
o Wiener Rechtsdatensammlung im Internet:
http://www.wien.at/recht/landesrecht-wien/
Im Wiener Rechtsinformationssystem - WRI werden unter anderem
folgende Rechtsdatensammlungen angeboten:
o "Wiener Rechtsvorschriftensammlung - WRS" - eine
Volltextzusammenstellung der Wiener Rechtsnormen
o "Wiener Landesgesetzblätter online" - die kundgemachten
Wiener Landesgesetzblätter
o Entwürfe von Wiener Landesgesetzen und Verordnungen in der Zeit
der öffentlichen Auflage - Während der öffentlichen Auflage kann
man zu den Entwürfen per E-Mail Stellungnahmen abgeben.
o Entscheidungen der Bauoberbehörde - anonymisierte Bescheide
ab 2002
o Rechtssätze der Abgabenberufungskommission - Rechtssätze aus
Bescheiden ab 2002
o Entscheidungen des Dienstrechtssenates - anonymisierte Bescheide
und Rechtssätze aus Bescheiden ab 2000
o Entscheidungen des Berufungssenates - anonymisierte Bescheide
ab 1994
Betreut wird das Wiener Rechtsinformationssystem von der
Magistratsabteilung 4 - Allgemeine Finanz- und
Wirtschaftsangelegenheiten und Abgaben. Fragen und Anregungen zum WRI
per E-Mail an mailto:ra@m04.magwien.gv.at
o http://www.wien.at/recht/landesrecht-wien/
(Schluss) red
Rückfragehinweis:
PID-Rathauskorrespondenz:
http://www.wien.at/vtx/vtx-rk-xlink/
Diensthabender Redakteur
Tel.: 4000/81 081
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