Geld für Kreative und Produzenten von Computerspielen
Wien (OTS) - Nach einem Gerichtsurteil haben - neben Komponisten, Literaten, bildenden Künstlern und Filmschaffenden - nun auch Kreative und Produzenten von Computerspielen einen Anspruch auf Gelder aus der Leerkassettenvergütung. Sie müssen Ihre Ansprüche lediglich anmelden.
Sind Computerspiele eher "illustrierte Computerprogramme" oder "Filme mit einem Computerprogramm als Antrieb"? Die Interessengemeinschaft "IG-Videospiele" - gegründet von Vertretern der VDFS (Dr. Walter Dillenz, Verwertungsgesellschaft der Filmschaffenden) und führenden Multimediaunternehmern (u.a. Christoph Wize von Pixelwings und Virgil Widrich von checkpointmedia) hat sich die Klärung dieser Frage zur Aufgabe gestellt. Der Oberste Gerichtshof hat nun am 6. April 2004 entschieden, dass es sich bei Computer- und Videospielen um Filme besonderer Art handelt, die damit auch Anspruch auf Gelder aus der "Leerkassettenvergütung" haben.
Die "Leerkassettenvergütung" besteht seit 1980. Seit diesem Jahr erhalten Urheber über Ihre Verwertungsgesellschaften eine "Abgabe", die auf unbespielten Ton- und Bildtonträger liegt und letztlich vom Konsumenten bezahlt wird. Diese Abgabe bietet einen Ausgleich dafür, dass der Konsument Ton- und Bildtonträger mit Musik, Filmen u.a. durch private Überspielung selbst herstellen kann. Heute stehen nicht mehr "Kassetten", sondern digitale Speichermedien wie CDs und DVDs im Vordergrund. Jeder Konsument, der einen CD- oder DVD-Rohling kauft, zahlt auch hier eine solche Leerkassettenvergütung, die in der Branche als "URA" (Urheberrechtsabgabe) bekannt ist. Das Geld fließt bisher über die betreffenden Verwertungsgesellschaften in die klassischen Bereiche von Musik, Literatur, Bildender Kunst und Film.
In den Verträgen zwischen den zahlungspflichtigen Importeuren von unbespielten Datenträgern und den Verwertungsgesellschaften sind Computer- und Videospiele ausgenommen, da die entscheidende Frage, ob es sich bei solchen Spielen eher um "illustrierte Computerprogramme" oder "Filme mit einem Computerprogramm als Antrieb" handelt, ungeklärt war.
Die grundlegende Entscheidung des Obersten Gerichtshofs bedeutet nun, dass Produzenten und Kreative, die an der Herstellung von Spielen beteiligt sind, ebenfalls Anspruch auf "Leerkassettenvergütung" haben.
Voraussetzung für den Bezug der Leerkassettenvergütung ist die Zugehörigkeit zu einer Verwertungsgesellschaft. Für die Produzenten ist die VAM (Verwertungsgesellschaft audiovisueller Medien) zuständig, für die Kreativen die VDFS (Verwertungsgesellschaft der Filmschaffenden). Beide nehmen die Ansprüche der Produzenten bzw. Kreativen wahr.
Was ist für Kreative und Produzenten zu tun, um an die Verwertungsgelder zu kommen?
- Kostenlose Anmeldung bei www.ig-videospiele.at
- Abschluss eines Wahrnehmungsvertrages mit der VAM bzw. der VDFS.
"Ich freue mich über diesen Sieg vor Gericht, der zusätzliche Gelder an Konzeptionisten, Programmierer, Grafiker etc. ausschütten wird. Ähnlich wie für Komponisten gibt es nun auch eine Art »AKM« für die Kreativen aus dem Multimediabereich."
Virgil Widrich, Filmregisseur und CEO der checkpointmedia AG.
"Kreative Leistungen sind mehr als nur das Handwerk, gut dass das nun auch in Österreich anerkannt ist und durch die IG-Videospiele vertreten wird."
Christoph Wize, Geschäftsführer der Pixelwings GmbH.
"Die Leerkassettenvergütung für Videospiele ist ein ungehobener Schatz. Lageplan und Taucher gibt es, jetzt müssen sich nur noch die Anspruchsberechtigten melden."
Walter Dillenz, Geschäftsführer der VDFS GenmbH
Alle Informationen über den rechtlichen Hintergrund und weitere Fragen finden sich ebenfalls auf der Website der IG-Videospiele.
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Dr. Walter Dillenz
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