ÖAMTC: Telefonierende Fußgänger leben im Straßenverkehr gefährlich
Handy-Gespräch als Unfallursache - Geringeres bis kein Schmerzensgeld möglich
Wien (ÖAMTC-Presse) - Telefonieren beim Autofahren ist
leichtsinnig und deshalb verboten. Aber auch telefonierende Fußgänger leben laut ÖAMTC gefährlich. Leider ein bereits gewohntes Bild: Ein in ein Gespräch vertiefter Fußgänger überquert, ohne nach links und rechts zu schauen, die Fahrbahn, ein Autofahrer kann gerade noch bremsen. Auch bei roten Ampeln wurden schon Handy-Telefonierer beim "über die Straße Laufen" gesehen. Damit leben Fußgänger nicht nur gefährlich, sondern sind auch ein schlechtes Vorbild für Kinder.
Ablenkung durch Telefonieren führt zu verminderter Aufmerksamkeit in Bezug auf das Verkehrsgeschehen. Je schwieriger und emotionaler der Gesprächsinhalt ist, umso mehr wird man abgelenkt. "Wenn der Autolenker nach einem Unfall mit einem Fußgänger nachweisen kann, dass dieser hätte verhindert werden können, wäre der Verunfallte nicht durch ein Telefonat abgelenkt gewesen, kann das Schmerzensgeld geringer ausfallen oder der Anspruch sogar ganz verloren gehen", warnt ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer.
Telefonieren beim Gehen ist nicht verboten, vor der Fahrbahnüberquerung sollte man laut ÖAMTC aber kurz das Gespräch unterbrechen und sich vergewissern, dass diese gefahrlos möglich ist.
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