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UVP-Novelle: LH Hans Niessl gegen Einschränkung der Bürgerrechte

Zwischen Bau einer Straße und einer Rennstrecke soll nicht differenziert werden

Wien (SK) "Grundsätzlich ist es positiv, wenn die Länder aufgewertet und Kompetenzen an die Länder übertragen werden, weil das mehr Bürgernähe und Effizienz bedeutet. Aber in diesem Fall handelt es sich schlicht und einfach um Anlassgesetzgebung", äußert sich Niessl kritisch zum heute gefassten Beschluss zur UVP-Novelle. Es mache "keinen Sinn zu differenzieren, ob eine Rennstrecke oder eine Straße gebaut wird". In beiden Fällen solle es eine Umweltverträglichkeitsprüfung geben - "alles andere wäre eine Beschneidung der Bürgerrechte". Niessl weiter: "Wenn ein Einkaufszentrum gebaut werden soll, wo Arbeitsplätze entstehen, soll es eine UVP geben, wenn eine Rennstrecke gebaut wird, dann nicht -das ist eine Vorgehensweise, die keinen Sinn macht und die ich auch nicht nachvollziehen kann." Entscheidendes Kriterium müsse sein, inwieweit ein Projekt Auswirkungen auf die Umwelt hat. Daher werde er dafür sorgen, dass es im Burgenland zu keiner Einschränkung der UVP kommt und die Bürgerinnen und Bürger bei Projekten auch weiterhin bestmöglich eingebunden werden. Als sinnvoll erachtet es Niessl hingegen, "wenn nach Möglichkeiten zur Beschleunigung von Verfahren gesucht wird." (Schluss) se/mp

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