PRÖLL: UVP-NOVELLE BIETET RECHTSSICHERHEIT FÜR ALLE BETEILIGTEN
Umweltminister im Plenum: Zielrichtung der UVP bleibt erhalten
Wien (ÖVP-PK) - Wir haben mit diesem Abänderungsantrag zukunftsweisende Antworten gegeben, ohne die Umweltqualität zu verletzen und die Bürgerbeteiligung auszuschalten, können aber effiziente und rasche Entscheidungen für wichtige Verfahren durchsetzen. Das sagte heute, Mittwoch, Umweltminister Josef Pröll bei der Debatte über die Änderung des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes im Nationalrat.
So würden die Europameisterschaften 2008 gemeinsam mit Staatssekretär Karl Schweitzer auch in Richtung einer "nachhaltigen EM 2008" umgesetzt werden. "Wir sind am richtigen Weg in die richtige Richtung unterwegs." ****
Er, Pröll, habe aber nach den letzten Debatten im Parlament zunehmend den Eindruck, dass Äpfel mit Birnen verwechselt werden. Der Minister erinnerte daran, dass es die UVP bereits seit 1. Juli 1994 gebe. "ÖVP-Minister haben dieses wichtige Instrument in der Frage des Verfahrensablaufes entwickelt und ausgearbeitet." Ziele der UVP seien unter anderem, Umweltschäden nach dem Vorsorgeprinzip von vornherein zu vermeiden, die Auswirkungen umfassend und ganzheitlich zu betrachten, eine bessere Vorbereitung der Projekte zu gewährleisten und Genehmigungsvorhaben transparenter zu gestalten, rief der Minister in Erinnerung. Die UVP wurde als konzentriertes Genehmigungsverfahren auch für die schnellere und effizientere Abwicklung bei der Behörde implementiert. Sie hat in der Vergangenheit funktioniert und das werde sie auch in Zukunft. "Es besteht überhaupt kein Anlass, von der Zielrichtung der UVP abzugehen", so Pröll zur Kritik der Opposition.
Der Opposition dürfte es aber entgangen sein, dass im Dezember 2004 darüber abgestimmt wurde, dass künftig neben Nachbarn, Umweltanwälten, Standortgemeinden und unmittelbar angrenzenden Gemeinden auch Bürgerinitiativen Parteistellung haben. Allerdings hätten nicht einmal alle Fraktionen dieser Hereinnahme der NGOs zugestimmt.
Der Minister wies darauf hin, dass nun bei bestimmten Verfahren Einzelprüfungen vorzunehmen seien. Die Opposition agiere aber so, als ob - beispielsweise bei bereits bestehenden Rennstrecken - damit etwas Neues begonnen würde. UVP-Genehmigungsverfahren seien aber kein neues Instrument, verwies der Minister auf die bisher 251 Feststellungsverfahren. Alle Infrastrukturprojekte wie der U-Bahnbau, der Bahnbau, oder Industrieansiedelungen seien von dieser Novelle völlig unberührt und - mit Bürgerbeteiligung und Einspruchsverfahren - weiter UVP-pflichtig. In zentralen Bereichen werde daher keine Änderung vorgenommen. Richtig hingegen sei, "dass wir für internationale Großereignisse neue Antworten suchen, aber nicht in einer Umgehung der UVP, sondern mittels eines Feststellungsbescheids. Bestehen hinsichtlich der Umweltverträglichkeit Bedenken, ist weiterhin ein UVP-Verfahren durchzuführen." Stellt die Behörde fest, dass nicht mit erheblichen Umweltauswirkungen zu rechnen ist, ist keine UVP durchzuführen und für die Genehmigung des Vorhabens sind Verfahren nach den jeweils anwendbaren Verwaltungsvorschriften des Bundes und der Länder durchzuführen. Gegen den Feststellungsbescheid könne man beim Umweltsenat berufen. Damit sei eine
"Rechtssicherheit für alle Beteiligten" gegeben, schloss der Minister.
(Schluss)
Rückfragen & Kontakt:
Pressestelle des ÖVP-Parlamentsklubs
Tel. 01/40110/4432
http://www.oevpklub.at