Gorbach: neue EU-Verfassung bringt neue Qualität und lässt auf mehr Transparenz für Europas Bürger hoffen
Wien (OTS) - "Man kann viele Entwicklungen im Bereiche der Europäischen Union kritisch hinterfragen. Man kann in der Erweiterung nicht nur Chancen, sondern zweifelsohne auch Risiken erblicken. Auch die neue europäische Verfassung stellt natürlich einen Kompromiss dar und enthält Bestimmungen, die durchaus kritisch hinterfragt werden müssen. Doch die europäische Verfassung stellt insgesamt zweifelsohne eine neue Qualität dar, die Europa und seinen Bürgern mehr Transparenz gibt", erklärte Vizekanzler Hubert Gorbach am Mittwoch im Parlament zum Europäischen Verfassungsvertrag.
Dieser schreibe erstmals die Werte der Union ausdrücklich fest, wie die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, die Wahrung der Menschenrechte, Minderheitenrechte, das Diskriminierungsverbot sowie Gleichheit von Männern und Frauen. Der Verfassungsvertrag schaffe auch erstmals die Möglichkeit eines freiwilligen Austrittes eines Mitgliedstaates aus der Union nach einem entsprechenden innerstaatlichen Beschluss und regelt damit diesen bisher höchst umstrittenen, weil ungeregelten Bereich, so Gorbach.
Im Bereich der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik schaffe der Verfassungsvertrag nunmehr eine "Solidaritätsklausel" bei Katastrophen und Terroranschlägen sowie eine wechselseitige Beistandsgarantie bei bewaffnetem Angriff, betonte Gorbach. Ein neutraler Mitgliedstaat hat die Entscheidungsfreiheit, ob und in welchem Umfang er Beistand leistet. "Die FPÖ hat sich immer für eine Beistandsgarantie im Rahmen der Europäischen Union ausgesprochen, wenn es darum geht, den Frieden für Europa und in Europa zu sichern und damit auch die Sicherheit unseres Landes zu garantieren", so Gorbach.
Bedauernd äußerte sich Gorbach dazu, dass der EURATOM-Vertrag auch mit der neuen EU-Verfassung ein selbständiger Vertrag mit eigener Rechtspersönlichkeit bleibe. "Das ist auf längere Sicht eine völlig unzufriedenstellende Situation", betonte Gorbach. Das langfristige Ziel müsse das schrittweise Auslaufen des EURATOM-Vertrages sein. Auf Initiative Österreichs sei es jedoch gelungen, - durch eine gemeinsame Erklärung von Deutschland, Irland, Schweden, Ungarn und Österreich zur Schlussakte des Verfassungsvertrages - die Perspektive einer umfassenden Reform des EURATOM-Vertrages mit dem Ziel einer ehestmöglichen Einberufung einer EURATOM-Revisionskonferenz festzuhalten, erklärte Gorbach und sprach sich dafür aus, dass die EURATOM-Gelder ausschließlich für die Stilllegung von Anlagen verwendet werden und zukünftig ausdrückliche Rechtsgrundlagen für europaweite Sicherheitsstandards geschaffen werden müssen.
"Mit dem europäischen Verfassungsvertrag erhält die Europäische Union insgesamt eine klare rechtliche Struktur. Es wird in kodifizierter Form eine Verfassung verankert werden, die die Kompetenzen festschreibt, Verfahren nominiert, Grundrechte deklariert und somit zu mehr Rechtssicherheit und Demokratie führt. Die europäische Verfassung garantiert aber auch den Mitgliedsstaaten ihre Souveränität und Eigenstaatlichkeit", schloss Gorbach.(Schluss bxf)
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