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Wittmann zu EU-Verfassung: "Schritt in richtige Richtung"

Wien (SK) "Ich sehe in diesem Vertrag, der nunmehr als europäische Verfassung beschlossen werden soll, einen Schritt in die richtige Richtung, auch wenn es uns lieber gewesen wäre, wenn man über einen derartigen großen völkerrechtlichen Vertrag eine europäische Volksabstimmung zugelassen hätte - ich glaube, das wäre vernünftig gewesen", so SPÖ-Abgeordneter Peter Wittmann am Mittwoch im Nationalrat. Eine Volksabstimmung auf nationaler Ebene erachte er, Wittmann, als nicht notwendig. Wittmann begrüßte die europäische Verfassung als eine Verbesserung der Bürgerrechte, eine Verbesserung der nationalen staatlichen Eingriffsmöglichkeiten, aber auch als eine Verbesserung der parlamentarischen Kontrolle der Entscheidungen des Rates. Er verwies an dieser Stelle auf die Grundrechtscharta, die nunmehr über einklagbare Grundrechte verfüge, die Daseinsvorsorge und den Schutz der Minderheiten, welche ebenso in der Verfassung verankert seien.****

Österreich befinde sich nun in der ersten Stufe des zweistufigen Verfahrens, nämlich einen Beschluss zu fassen darüber, dass man letztendlich einen Vertrag abschließen darf, erklärte Wittmann. Dies bedeute eine zweifache Kontrolle des österreichischen Verfassungsgesetzgebers des anstehenden zu genehmigten völkerrechtlichen Vertrages: "Ich finde diese Vorgangsweise sehr weise und klug", so Wittmann. Diese Vorgangsweise beinhalte auch eine sehr gewissenhafte Auseinandersetzung mit den Verträgen auf parlamentarischer Ebene unter Berücksichtigung aller Einwendungen, unterstrich Wittmann. "Ich glaube nicht, dass eine Volksabstimmung notwendig ist, da auch bisher durch die Rechtssprechung des europäischen Gerichtshofes das europäische Recht Vorrang vor dem nationalen Recht hatte", zeigte sich Wittmann überzeugt. (Schluss) sk

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