UVP für Windkraft Ja? Für Megaprojekte Nein?
IG Windkraft für gleichen Nachbarschaftsschutz bei allen Projekten
Wien (OTS) - Heute soll im Parlament das Gesetz für Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) wesentlich verwässert werden. Die IG Windkraft, die Interessenvertretung der österreichischen Windkraftbetreiber und -firmen, schließt sich der breiten Front gegen die Änderung an. Kritisiert wird die ungleiche Gewichtung von Projekten. Bei Windparks ist es geltendes Recht, dass ab zehn Windkraftanlagen zwingend eine UVP durchgeführt werden muss. Jedes Jahr kommen neue Auflagen hinzu. Genehmigungsverfahren von über vier Jahren sind keine Seltenheit mehr. Dies obwohl Windräder sogar einen wichtigen und positiven Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz leisten, und ihre einzigen Emissionen, Schall und Schatten, bei den geltenden Abstandsregelungen in der Nachbarschaft gar nicht mehr wahrgenommen werden können.
Bei Megaprojekten, wie Rennstrecken und sogar Flughafenerweiterungen, soll aber nun von Fall zu Fall entschieden werden, ob eine UVP überhaupt durchgeführt wird.
"Es ist schon ein Kuriosum, dass für einen Windpark mit zehn Windrädern eine UVP benötigt wird, für Großprojekte, die die Nachbarschaft in wesentlich größerem Maß beeinflussen, die UVPs abgeschafft oder zumindest massiv erleichtert werden sollen. Dies unterstreicht, wie schon bei der geplanten Ökostromgesetznovelle, dass Umweltanliegen in der derzeitigen Regierung keinen großen Stellenwert besitzen", so IG Windkraft-Geschäftsführer Stefan Hantsch.
"Wir sind für einen stark verankerten Nachbarschaftsschutz und stehen daher zu der derzeitigen UVP-Regelung. Was aber für die Errichtung von Ökoanlagen, wie Windkraft gilt, muss auch für Großprojekte wie EM-Stadien, Rennstrecken oder Flughafenerweiterungen gelten."
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