OÖ: Bildungskonto für 37.000 EinzelunternehmerInnen
LHStv. DI Erich Haider unterstützt auch Aus- und Weiterbildung von selbständig Erwerbstätigen
Linz (OTS) - Das Oö. Bildungskonto ermöglicht auch, sogenannte "Ein - Personen-UnternehmerInnen" bei der Absolvierung berufsbezogener Aus- und Weiterbildungen finanziell zu unterstützen. Unter "Ein-Personen-UnternehmerInnen" sind im Wesentlichen selbständig erwerbstätige Personen erfasst, die keine anderen Personen in ihrem Betrieb beschäftigen.
"In Oberösterreich gibt es insgesamt derzeit etwa 37.000 Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer. Um auch diesem Personenkreis einen fairen Zugang zur Aus- und Weiterbildung -zumindest in finanzieller Hinsicht - zu ermöglichen, habe ich mich daher entschlossen, das Bildungskonto auch für Selbstständige zu öffnen. Es freut mich sehr, dass bereits 100 Unternehmerinnen und Unternehmer von diesem Angebot Gebrauch gemacht haben", meint LHStv. DI Erich Haider.
Großzügige finanzielle Hilfestellung
So werden aus dem Ressort von Landeshauptmann-Stv. Dipl.-Ing. Erich Haider grundsätzlich bis zu 50 %, maximal aber 730,- Euro
(allgemeines Bildungskonto) bzw. 1.460 Euro (spezielles Bildungskonto), der jeweiligen persönlich zu tragenden Kurskosten refundiert. Die höchste schulische Qualifikation darf den Abschluss einer AHS- oder BHS-Matura nicht übersteigen. Die Betriebsstätte bzw. der Hauptwohnsitz müssen überdies seit mindestens einem Jahr in Oberösterreich liegen.
Erhöhte Förderung bereits ab 40
Ohne Rücksicht auf ihre schulische Letztqualifikation werden nunmehr Personen besonders unterstützt, die älter als 40 Jahre sind. Die Förderungshöhe kann - anstelle der sonst üblichen 50 % - für diesen Personenkreis bis zu 80 % der ihnen anfallenden Kurskosten, maximal jedoch 1.100,- Euro (allgemeines BKO) bzw. 1.830,- Euro (spezielles BKO) betragen. Damit wird der Anreiz für Menschen jenseits der 40, sich berufsorientierten Weiterbildungen zu unterziehen, nochmals signifikant erhöht.
Erhöhte Förderung auch bei Kinderbetreuungsgeld
oder Wiedereinstieg
Das Oö. Bildungskonto nimmt auch auf die besonderen Lebenssituationen von EinzelunternehmerInnen Rücksicht. So werden etwa KindergeldbezieherInnen und WiedereinsteigerInnen besonders unterstützt. Fördervoraussetzung in diesem Bereich ist die Teilnahme des Förderungswerbers bzw. der Förderungswerberin an einer Bildungsmaßnahme, die speziell für die betreffende Zielgruppe entwickelt und deren Förderfähigkeit vorher durch das Land OÖ zuerkannt wurde. Die Förderungshöhe beträgt bis zu 75%, maximal aber 1.100 Euro der auf eine(n) Teilnehmer(in) entfallenden Kurskosten, unabhängig davon, ob der oder die FörderungswerberIn anderweitige Zuschüsse zu der Bildungsmaßnahme erhält. Förderungen, die im Rahmen dieser Projektförderung geleistet werden, sind außerdem nicht auf das Allgemeine und Spezielle Bildungskonto anzurechnen, wodurch sich das Fördervolumen zusätzlich erhöht! Die schulische Letztqualifikation spielt keine Rolle, sodass auch AkademikerInnen, welche sonst die Voraussetzungen erfüllen, in das Bildungskonto einbezogen werden können. Im Idealfall stehen dieser Personengruppe etwa 2.560 Euro zur Verfügung.
Qualität der Kurse gesichert
Es werden auch in diesem Bereich nur jene Kurse gefördert, die gewissen Qualitätsstandards genügen. So müssen etwa Bildungsmaßnahmen prinzipiell in Bildungseinrichtungen, die über das Qualitätssiegel der OÖ. Erwachsenen- und Weiterbildungseinrichtungen verfügen bzw. in aufgrund von Bundes- oder Landesgesetzen eingerichteten Akademien bzw. Schulen absolviert werden. Das OÖ. Gütesiegel ist somit in weiten Bereichen Grundvoraussetzung für eine Förderung aus dem Bildungskonto des Landes und sichert die hohe Qualität der angebotenen Kurse.
Unbürokratische Bearbeitung der Förderanträge
Spätestens drei Monate nach Beendigung der Bildungsmaßnahme ist ein gebührenfreier Förderantrag durch den oder die AntragstellerIn beim Amt der Oö. Landesregierung - Abteilung Gewerbe einzureichen. Diese Fachabteilung des Amtes überprüft binnen einer Woche, ob sämtliche Fördervoraussetzungen erfüllt sind. Es erfolgt eine entsprechende Mitteilung an den oder die AntragstellerIn. Gegebenenfalls wird gleichzeitig die Überweisung des Förderbetrages auf ein angebenes Bankkonto veranlasst, sodass regelmäßig innerhalb weiterer drei Wochen das Fördergeld am Konto des bzw. der AntragstellerIn liegt. Grundsätzlich kann der bzw. die FörderungswerberIn die jeweilige für den Förderbereich vorgesehene maximale Fördersumme bis zum 31.12.2009 in mehreren Teilbeträgen (etwa für mehrere Kurse) oder aber auch auf einmal (zb. für einen sehr teuren Kurs) ansprechen. Bei Kumulierung von mehreren Förderbereichen gelten in der Regel die jeweils höheren Fördergrenzen.
Nähere Auskünfte zu den Fördermöglichkeiten des Oö.Bildungskontos bekommen Interessierte rasch und unbürokratisch unter:
• Telefon: (0732) 7720-14944
• Fax: (0732) 7720 - 11785
• E-Mail: bildungskonto@ooe.gv.at
• Internet: www.ooe.gv.at
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