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Schenner: Der Tourismus ist und bleibt ein saisonales Geschäft

"Wir haben gottseidank vier wunderschöne Jahreszeiten - Warum werden dem Tourismus die saisonalen Schwankungen immer angekreidet?"

Wien (PWK146) - Der Tourismus ist ein Beschäftigungsmotor für die Österreichische Wirtschaft und bietet gerade während der Saisonspitzen zusätzliche Arbeitsplätze. Die Branche hat in den letzten fünf Jahren 12.000 Arbeitsplätze geschaffen und nimmt zusätzlich viele Saisonarbeiter auf.

Denn der Tourismus ist in vielen Fällen ein saisonales Geschäft. Neben den rund 134.000 ganzjährig beschäftigten Arbeitnehmern werden rund 43.000 Mitarbeiter zur Abdeckung der Saisonspitzen benötigt. "Damit bietet die Branche wenigstens einem Teil der Arbeitnehmer während des Jahres Beschäftigung. Für diese Leistungen erwarten die Unternehmer und Mitarbeiter Anerkennung und nicht ständiges ‚Schlechtmachen’," nimmt der Obmann der Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft in der Wirtschaftskammer Österreich, Komm.Rat Johann Schenner, zur aktuellen Arbeitsmarktsituation Stellung.

Die Tourismuswirtschaft erzielt (ohne Freizeitkonsum) eine direkte und indirekte Wertschöpfung von rund 22,5 Milliarden Euro, also knapp 10 Prozent des BIP. "Es ist unverständlich, warum eine Branche von mancher Seite dafür gescholten wird, dass sie die Saisonspitzen abdeckt, damit Wertschöpfung generiert und so Einkommen und Wohlstand für viele sichert. Auch in anderen Wirtschaftsbereichen werden Zusatzaufträge durch vermehrte Beschäftigung abgewickelt. Diese Betriebe werden dafür gelobt und stehen als positive Beispiele für erfolgreiches Wirtschaften da", verteidigt Schenner die Tourismusbranche. Außerdem werde derzeit in den Betrieben und im Tourismusmarketing intensiv an Gesamtjahresangeboten gearbeitet, denn "es ist auch für die Betriebe interessanter, eine ganzjährige Auslastung zu erzielen".
Der Tourismus steht darüber hinaus durch neue gesetzliche Regelungen neuen Herausforderungen gegenüber: Mit der Verschärfung der Zumutbarkeitsbestimmungen ist die Vermittlung einer neuen Stelle auch dann zumutbar, wenn eine Wiedereinstellungszusage von einem früheren Arbeitgeber erteilt wurde oder sich die arbeitslose Person schon zur Aufnahme einer Beschäftigung in Zukunft verpflichtet hat. Schon bisher war es rechtlich möglich, Arbeitslose trotz Wiedereinstellungszusage zu vermitteln. In den regionalen AMS-Stellen wurde de facto eine Wiedereinstellungszusage aber weitgehend als Vermittlungshindernis anerkannt, weshalb es in der Praxis in diesen Fällen zu keiner Vermittlung kam und das Arbeitslosengeld weiter bezogen werden konnte. "Es ist uns bewusst, dass von einem Saisonarbeiter, dem Ganzjahresbeschäftigung angeboten wird, diese auch angenommen wird. Damit wird aber der Pool der Saisonbeschäftigten kleiner.", so Schenner.

Die Betriebe werden auch in Zukunft bestrebt sein, gute Fachkräfte durch eine Wiedereinstellungszusage an sich zu binden oder in der nächsten Saison wieder für sich zu gewinnen. Die saisonalen Schwankungen in der Arbeitslosenstatistik werden sich trotz der neuen gesetzlichen Regelung voraussichtlich nicht dramatisch ändern, da in der Nebensaison die Zahl der offenen Stellen im Beherbergungs- und Gastgewerbe nicht sehr hoch ist. Dazu Schenner abschließend:
"Tatsache ist: Während der Saisonspitzen brauchen wir zusätzliche Arbeitnehmer, um den Arbeitskräftebedarf abdecken und den Gästen ein perfektes Service bieten zu können. Denn im Endeffekt ist und bleibt der Tourismus ein saisonales Geschäft. Ehrlich gefragt: Wann fahren Sie auf Winterurlaub?" (hp)

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