Kopf: Novellierung der UVP macht Sinn
Mehr Attraktivität für Österreich und keine Beeinträchtigung der Umweltverträglichkeit
Wien, 18. Februar 2005 (ÖVP-PK) "Die Änderung des Umweltverträglichkeitsgesetzes macht Sinn und bringt Vorteile. Mit der Novellierung können wir den hohen Standard beim Umweltschutz beibehalten und gleichzeitig gezielt genau definierte Ausnahmen von der UVP vorsehen. Österreich wird als Bewerber für sportliche internationale Großveranstaltungen wesentlich attraktiver und die Umweltbestimmungen werden nicht beeinträchtigt", sagte heute, Freitag, Wirtschaftsbund-Generalsekretär Abg.z.NR Karlheinz Kopf. Klar sei aber auch, dass beim normalen Gesetzgebungsverfahren die gesetzlichen Regelungen und Grenzwerte streng einzuhalten sind.
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Kopf betonte einmal mehr, dass zahlreiche Sportstätten nur vorübergehend errichtet oder ausgebaut würden und deshalb "eine Durchführung eines umfangreichen Verfahrens zur Prüfung der Umweltverträglichkeit keinen Sinn macht". Abschließend erinnerte Kopf daran, dass die Ausrichtung von internationalen Sport-Events mit einem nachhaltigen Effekt für die gesamte Wirtschaft, im Sinne von Wertschöpfung und Publikumsinteresse, verbunden sei.
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