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"Flugsteuer" des Finanzministeriums kommt unter Beschuss

Passagiere und Airlines in Österreich stark belastet - Vanik: Es droht der Verlust der "Drehkreuzfunktion" für Mittel- und Osteuropa

Wien (PWK120) - Auf Initiative von Staatssekretär Helmut Kukacka fand sich am Donnerstag Nachmittag eine hochrangig besetzte Gesprächsrunde zusammen, um im Streit über die Luftfahrtsicherheitsabgabe zu vermitteln. Die Diskussionen brachten zu Tage, dass das Finanzministerium von der mangelnden Zweckbindung in reichlichem Ausmaß Gebrauch gemacht und erhebliche Teile zur Sanierung des Budgets verwendet habe.

In der Sitzung, an der neben Vertretern von Verkehrs-, Finanz- und Innenministerium auch das "who is who" der Luftfahrt in Österreich teilgenommen hatte, wurde vom Vertreter des Finanzministeriums gar nicht erst der Versuch gemacht, eine Verwendung der von allen Flugpassagieren bzw. Airlines eingehobenen Abgabe allein zu Sicherheitszwecken darzulegen. Stattdessen wurde mit einer Entlastung der Unternehmen durch eine abgesenkte Körperschaftssteuer argumentiert. "Das ist so, wie wenn Ihnen bei einer überhöhten und nicht aufgegliederten Rechnung einer Autowerkstatt entgegengehalten wird, dass sie den Wagen günstig gekauft hätten," lehnt Christian Vanik, stv. Geschäftsführer der Bundesparte Transport und Verkehr in der Wirtschaftskammer Österreich, die Argumentation des Finanzministeriums ab.

Dabei habe Österreich hier großen Handlungsbedarf, zeige doch eine EU-Studie über die Finanzierung von Luftfahrt-Sicherheitsausgaben von Ende 2004, dass Österreich bereits seit 2002 seine Luftfahrt massiv mit Ausgaben für die Sicherheit belastet. Österreichs Airlines verloren im Jahr 2002 pro Passagier 4,42 Euro aus diesem Titel. Nur die niederländische Luftfahrt war ähnlich hoch belastet, während die Luftfahrt anderer EU-Länder (Deutschland, Spanien, Großbritannien) ausgeglichen bilanzierte oder sogar Überschüsse aus den Gebühren zieht, wie etwa in Italien. In Österreich erhalten die Airline nichts von der Luftfahrtsicherheitsabgabe, die Flughäfen bekommen nur die tatsächlich nachgewiesenen Kosten ersetzt, den Rest schöpft das Finanzministerium ab. Und dieses weigere sich beharrlich, darzulegen, womit die Anhebung von 4,36 auf 7,99 Euro begründet wird. Das Innenministerium hat nach eigener Aussage dem Finanzminister zwar eine detaillierte Aufstellung der zu erwartenden Kosten geliefert, dort werde diese jedoch unter Verschluss gehalten.

Die Sicherheitsabgabe stellt, so Vanik weiter, nach dem Finanzverfassungsgesetz eine Gebühr dar, die - anders als eine Steuer - nur zur Deckung der tatsächlichen Kosten einer staatlichen Leistung herangezogen werden darf. "Derzeit haben wir eine Flugsteuer und keine Sicherheitsabgabe", bringt es Vanik auf den Punkt. Jeder Passagier, der von Österreich abfliegt, werde fürs allgemeine Budget zur Kasse gebeten. Manche Fluggäste sogar dreimal, denn wer beispielsweise von Linz über Wien ins Ausland und wieder zurück fliegt, von dem werde dreimal in Österreich die überhöhte "Sicherheitsabgabe" eingehoben. "Klar bevorzugen es manche Reiseveranstalter dann, statt Zubringerflügen über Wien einen Busshuttle nach München in ihr Programm zu nehmen", sieht Vanik eine weiteres Problem. Low-Cost-Carrier wie die Ryan-Air nehmen stark abgabenbelastete Flughäfen wieder aus ihrem Programm, wie auch in der gestrigen Sitzung wieder bestätigt wurde.

Der österreichischen Volkswirtschaft droht durch die Verlagerung der Flugbewegungen ins benachbarte Ausland der Verlust der Drehkreuzfunktion für Mittel- und Osteuropa. Davon wären der Tourismus aber auch die Betriebsansiedlungspolitik und damit zahlreiche Folgearbeitsplätze gefährdet, warnt Vanik und fordert deshalb eine "lückenlose Transparenz bei der Kalkulation der Abgabe und eine strikte Zweckbindung für die Zukunft." (hp)

Rückfragen & Kontakt:

Wirtschaftskammer Österreich
Bundessparte Transport und Verkehr
Stv. Geschäftsführer
Dr. Christian Vanik
Tel: +43 (0)5 90 900 3426

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