Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) veröffentlicht Mindeststandards für die Interne Revision von Banken ("FMA-MS-IR")
FMA-Vorstand: "Wir gehen konsequent den Weg möglichst hoher Transparenz unseres Aufsichtshandelns."
Wien (OTS) - Die Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA hat heute Mindeststandards für die Interne Revision von Banken ("FMA-MS-IR") veröffentlicht. "Diese Mindeststandards für die Interne Revision sollen die bedeutende Rolle der Internen Revision als institutsinterne Überwachungsstelle herausstreichen, ihren Stellenwert innerhalb des gesamten aufsichtsrechtlichen Gefüges stärken sowie einen Beitrag zu gleichen Wettbewerbsbedingungen am österreichischen Finanzmarkt leisten", so
FMA-Vorstandsmitglied Dr. Heinrich Traumüller. Und sein Vorstandskollege Dr. Kurt Pribil ergänzt: "Das ist ein weiterer Schritt auf dem Weg der neuen Aufsichtsphilosophie, weg von der reinen Fixierung auf starre Kennzahlen, hin zur Fokussierung auf die Analyse und Stärkung der Risikomanagement-Systeme im weitesten Sinne."
Die FMA-MS-IR gelten für alle österreichischen Kreditinstitute, auch wenn sie im Wege der Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit im EWR tätig sind, und stellen besondere Anforderungen an die Konzernrevision für Kreditinstitutsgruppen sowie im Falle der Auslagerung dieser Funktion an Externe. Sie betonen neuerlich die gesetzlich festgeschriebene direkte Verantwortung der Geschäftsleiter für diese wichtige Funktion innerhalb des Instituts und schreiben die Sicherstellung der ausreichenden quantitativen und qualitativen Personal- und Sachausstattung der Internen Revision fest. Die Interne Revision hat nach den Prinzipien der Unabhängigkeit, Unparteilichkeit und Ausschließlichkeit zu arbeiten. Sie hat schriftlich "Organisationsrichtlinien" festzulegen, eine "Prüfungslandkarte" zu erarbeiten und jährlich "Prüfpläne" zu erstellen. Weiters gibt es umfangreiche Empfehlungen für Prüfungsabläufe, Standards, Dokumentations- und Aufbewahrungsanforderungen.
Nach den FMA-Mindeststandards "für die Vergabe und Gestionierung von Fremdwährungskrediten" (FMA-MS-FX), "für die Vergabe und Gestionierung von Krediten mit Tilgungsträgern" ("FMA-MS-TT"), "für die Informationspflichten in der Lebensversicherung"
("FMA-MS-LV") sowie die "für die Information von Pensionskassen an Anwartschafts- und Leistungsberechtigte" (FMA-MS-PK) handelt es sich bei den FMA-MS-IR bereits um die fünften Mindeststandards, die die FMA bereits veröffentlicht hat. "Wir gehen diesen Weg konsequent, da es Politik der FMA ist, ihr Aufsichtshandeln möglichst transparent zu gestalten, und den Instituten Richtlinien als Orientierungshilfe zu den Aufsichtsichtsanforderungen zu geben sowie offen darzulegen, wie wir unbestimmte gesetzlichen Bestimmungen zu interpretieren gedenkten", so Dr. Traumüller. Sein Vorstandskollege Dr. Pribil kündigt gleich zwei weitere FMA-Mindeststandards an: "Die Mindeststandards für das Kreditgeschäft ("FMA-MS-K") werden nach einem sehr positiven Dialog mit der Bankwirtschaft in wenigen Wochen veröffentlicht, dann folgen Mindeststandards für die Informationspflichten von Mitarbeitervorsorgekassen."
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