• 11.02.2005, 11:15:04
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  • OTS0108 OTW0108

Lärmschutzgesetz: Versager beim Fluglärm

Der Umweltminister stellt sich taub

Wien (OTS) - Der Entwurf des sogenannten Lärmschutzgesetzes lässt
Schlimmes ahnen: Es wird weiterhin keinen ausreichenden gesetzlichen
Schutz vor gesundheitsschädlichem Fluglärm geben. Eine EU-Richtlinie
schreibt den Mitgliedsstaaten vor, gesundheitsschädlichen oder
belästigenden Umgebungslärm zu mindern oder Schutzmaßnahmen für die
Betroffenen zu ergreifen. Federführend bei der Umsetzung in
österreichisches Recht ist der Umweltminister. "Die Umsetzung, wie
sie derzeit aussieht, wird für uns zu einem kapitalen Flop"
befürchten Susanne Rynesch von der Österreich-Plattform Fluglärm und
mit ihr die VertreterInnen aller Fluglärminitiativen österreichweit.

Zielsetzungen der EU-Richtlinie verfehlt

Die EU-Richtlinie will schädliche Auswirkungen, einschließlich
Belästigungen, durch Industrie- und Verkehrslärm vermeiden. Bei der
Überschreitung bestimmter Grenzwerte sind sogenannte "Aktionspläne"
zu erstellen. Die Grenzwertfestsetzung bleibt den Mitgliedsstaaten
überlassen.

Gleicher Lärm wirkt unterschiedlich, je nach der Quelle:
Straßenlärm wird im allgemeinen belastender als Bahnlärm empfunden,
Fluglärm weist die höchsten Belästigungswirkungen auf. Das ist
einhelliger Stand der Wissenschaft und Binsenweisheit für die
Lärmforscher - jedoch nicht für den österreichischen Umweltminister.
Der Fluglärmgrenzwert, bei dem im Entwurf des Lärmschutzgesetzes
überhaupt begonnen wird, an Schutzmaßnahmen zu denken, liegt
beträchtlich über dem des Straßenverkehrslärms. Eine Begründung dafür
ist ausgeblieben, Auskünfte über Kostenschätzungen werden verweigert.
Die Vertreter der Flughafenanrainer orten politische Willkür: in der
Wiener Flughafenmediation beginnen Lärmschutzmaßnahmen schon mehr als
10 dB unter jenem Wert, den der Umweltminister verordnen will.

Mit der vorliegenden Regelungen werden Gesundheitsschädigungen und
unzumutbare Belästigungen durch Fluglärm in Kauf genommen.

Präpotenz und Inkompetenz

Im Rahmen des Begutachtungsverfahrens lud der Umweltminister die
Fluglärmbetroffenen aus ganz Österreich zu einer Besprechung, in der
gerade das Thema Lärmschutzgesetz peinlich vermieden wurde: der
Sitzungsleiter, Sektionschef Streeruwitz, verwies auf Handymasten und
Autobahnen, stellte fest, dass jeder fliegen wolle, dass man da ein
gesellschaftliches Problem habe und man nichts machen könne - und
verkündete, man führe nur aus, was vom Verkehrsministerium vorgegeben
werde. Eine inhaltliche Diskussion zum Lärmschutzgesetz (wozu ja
eigentlich geladen war) wurde gezielt abgeblockt.

Bezeichnend für den Verlauf der gesamten Sitzung die Bemerkung von
Mag. Bialonczyk (Bundesministerium für Verkehr, Innovation und
Technologie) in einem Nebensatz: "Da müsste man die Nordkette
abtragen", als man ihn aufgrund seiner Äußerungen zu den von ihm
selbst angeregten Änderungen bei den Flugrouten ansprach, wie man
denn das in Innsbruck machen sollte.

Leere Kilometer für ein abgekartetes Schauspiel? Der übliche
Umgang leitender Beamter mit einer hochrangig besetzten
Initiativenvertretung aus ganz Österreich? Die Vertreter der
Flughafenanrainer forderten vom Umweltminister eine Erklärung für
diesen Affront. Es gibt sie bis jetzt nicht.

"Dass ein Verkehrsminister Verkehrsinteressen vor den Schutz der
Gesundheit reiht, verwundert niemanden mehr. Dass der Umweltminister
sich als nachgeordnete Dienststelle sieht und in dieser Funktion
begutachtende Verbände zum Narren zu halten hat, ist neu in der
Kompetenzverteilung", so die Initiativenvertreter abschließend.

OTS0108    2005-02-11/11:15

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