- 11.02.2005, 10:43:55
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EU-Dienstleistungsrichtlinie: Deutliche Vorbehalte des WSA
Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss lehnt Herkunftslandprinzip ab
Wien (ÖGB) - Die im Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss
(WSA) vertretenen Sozialpartner sowie KonsumentenschützerInnen und
andere VertreterInnen der Zivilgesellschaft bezogen Position gegen
eine hemmungslose Liberalisierung bei den Dienstleistungen.++++
Der WSA hat in der dieser Woche stattgefundenen Plenartagung in
einer Stellungnahme das umstrittene Vorhaben der EU-Kommission bei
der grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung das
Herkunftslandprinzip einzuführen heftig kritisiert. Gewerkschaften,
KonsumentenschützerInnen, VertreterInnen der Klein- und
Mittelbetriebe und der freien Berufe haben erstmals gemeinsam in
einer Stellungnahme mit 2/3 Mehrheit deutliche Vorbehalte zur
Dienstleistungsrichtlinie formuliert. Dabei werden schon die
Vorarbeiten der EU-Kommission für die Richtlinie als keine
angemessene Grundlage angesehen.
Im Zentrum der Kritik steht das Herkunftslandprinzip, wonach
Dienstleister, wenn sie grenzüberschreitend tätig sind, sich nur an
die Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes halten müssen. Nach Ansicht
des Wirtschafts- und Sozialausschusses müssen gemeinsame Standards
auf möglichst hohem Niveau durch Harmonisierungsmaßnahmen Vorzug
gegeben werden, da eine Einführung des Herkunftslandprinzips zu einem
Dumping bei Standards für ArbeitnehmerInnen oder VerbraucherInnen
führen würde.
Die österreichischen ArbeitnehmerInnen-Vertreter im WSA, Wolfgang
Greif und Angela Pfister sehen das als einen ersten positiven
Schritt. Greif: "Damit hat der WSA als erste europäische Institution
kritisch Position bezogen. Das ist zweifellos ein wichtiger Schritt
in der europäischen Debatte, aber die Ablehnung des
Herkunftslandprinzips muss noch viel deutlicher ausfallen. Ein
derartiges Prinzip, das einer Nivellierung von Sozial- und
Konsumenteschutzstandards den Vorschub leistet, hat in der Richtlinie
überhaupt nichts verloren."
Pfister: "Die Kommission muss nun ihre Ankündigung, die Richtlinie
zu überarbeiten, auch in Angriff nehmen und die
Dienstleistungsrichtlinie grundlegend neu formulieren, damit der
soziale Zusammenhalt in der EU nicht gefährdet wird. Es liegt aber
auch am Europäischen Parlament, deutliche Worte gegen das
Herkunftsland zu finden."
ÖGB, 11. Februar
2005
Nr. 81
OTS0080 2005-02-11/10:43
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