- 26.01.2005, 12:08:16
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Gallus-Konkurs: AK erstattet Strafanzeige gegen Eigentümer
Verdacht der betrügerischen Krida bei Erwerb der Markenrechte
Kärnten (OTS) - Die Arbeiterkammer Kärnten erstattet bei der
Staatsanwaltschaft Strafanzeige gegen den belgischen Eigentümer der
Gallus-Gruppe wegen Verdachts auf betrügerische Krida. Der Vorwurf
begründet sich auf die Vorgangsweise, mit der sich Eigentümer van
Spaendonck die Markenrechte übereignet hat.
Wie bekannt, sind die Rechte für die Marke "Gallus" im Juni 2004
von der Vertriebsgesellschaft Gallus Marketing & Sales GmbH auf den
Eigentümer Gerard van Spaendonck persönlich übergegangen. Der Belgier
hatte zu diesem Zeitpunkt eine Garantieerklärung für einen Bankkredit
für die Gallus-Vertriebsgesellschaft in der Höhe von 800.000 Euro
abgegeben. Dabei ließ sich van Spaendonck zur Sicherstellung
möglicher Ansprüche aus der Garantieübernahme die Markenrechte
abtreten.
Genau diese Vorgangsweise ist aus Sicht der Arbeiterkammer aber
unzulässig, weil die Garantieerklärung wie Eigenkapital wirkt und bei
einer Unternehmenskrise nicht zurückgefordert werden kann. Für den
Eigentümer der Firma geht im Konkursfall im Gegensatz zu anderen
Gesellschaftern das gesamte Kapital verloren.
Eigentümer van Spaendonck hingegen kaufte die verpfändeten
Markenrechte um 800.000 Euro persönlich zurück. Ein noch dazu
günstiger Kauf. Denn laut Sachverhaltsdarstellung an den Staatsanwalt
war "die Besicherung in Form der Übertragung der Markenrechte darüber
hinaus vollkommen inkongruent, weil die Markenrechte den gesicherten
Betrag ganz offensichtlich weitaus übersteigen".
"Diese Machenschaften sind höchst aufklärungswürdig. Juristen
orten massives Anfechtungspotenzial. Daher hat sich die
Arbeiterkammer zur Strafanzeige entschlossen", betont AK-Direktor Dr.
Winfried Haider.
"Sowohl Gerard J.F. van Spaendonck als auch der Geschäftsführer
der Gallus Marketing & Sales GmbH, Herr Christian Berger, kannten die
Eigenkapitalersatzfunktion der gewählten Konstruktion sowie das (...)
damit verbundene Rückzahlungsverbot", heißt es wörtlich in der
Sachverhaltsdarstellung, die von der Klagenfurter Kanzlei Quendler im
Auftrag der Arbeiterkammer verfasst worden ist. Dass die gewählte
Konstruktion sowohl den Vermögensstatus der Gesellschaft
verschlechtert und die Ansprüche der Gläubiger schmälert, damit
fanden sich Eigentümer und Geschäftsführer ab, lautet es in der
Sachverhaltsdarstellung. Daher liege in der unzulässigen Rückzahlung
der eigenkapitalersetzenden Forderung nicht nur Gläubigerbegünstigung
vor, sondern es werde auch der Tatbestand der betrügerischen Krida
verwirklicht.
"Die so erfolgte Herauslösung der Marke schädigt nicht nur die
Gläubiger. Die härteste Konsequenz aus dem Verlust der Marke haben
die 182 Gallus-Mitarbeiter in Wolfsberg zu tragen, die mit einem
Schlag ihren Arbeitsplatz verloren haben", sagt AK-Direktor Dr.
Winfried Haider, der die Strafanzeige veranlasst hat. Es entstehe
außerdem auch volkswirtschaftlicher Schaden, weil alle
Beendigungsansprüche der Beschäftigten nicht vom Eigentümer, sondern
vom Insolvenzfonds erfüllt werden müssen.
Mit der Strafanzeige könne man zwar keine Arbeitsplätze mehr
retten oder die Markenrechte rückgängig machen. "Wir wollen aber
bewirken, das solche finanzielle Machenschaften auf Kosten der
Arbeitnehmer und der Allgemeinheit rechtlich geahndet werden. Es geht
uns darum, dass die Verantwortlichen strafrechtlich zur Verantwortung
gezogen werden", untermauert Präsident Günther Goach die
Vorgangsweise der AK. ****
OTS0150 2005-01-26/12:08
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