• 21.01.2005, 13:35:26
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Generika: Kostenvorteil wird an PatientInnen nicht weitergegeben

Österreich wird Schlusslicht bei Generikaverordnungen in der EU bleiben

Wien (OTS) - Seit 1.1.2005 müssen neue Generika sogar zunächst in
die Red Box und sind dort somit chefärztlich zu genehmigen! Das neue
Aufnahmeverfahren in den Erstattungskodex verhindert außerdem, dass
neue Generika unmittelbar nach Patentablauf zur Verfügung stehen
können. "Diese Markteintrittsverzögerung von bis zu 5 Monaten muss
korrigiert werden", fordert Wolfgang Andiel, Obmann des
Österreichischen Generikaverbandes (OEGV): "Der Kostenvorteil kann in
dieser Zeit nicht genutzt werden und fällt zu Lasten der
BeitragszahlerInnen." In Österreich liegt der Verordnungsanteil von
Generika bei lediglich 13 Prozent, in der EU bei 27 Prozent und in
Deutschland sogar bei 54 Prozent im Jahr 2004.

"Generika sind ein wichtiger Bestandteil des Innovationszyklusses
von Arzneimitteln. Die mit Generika erzielten Kosteneinsparungen
finanzieren den therapeutischen Zusatznutzen von echten Innovationen.
Diese Tatsache ist mittlerweile allgemein akzeptiert", erläutert
Andiel und weiter: "Je höher der Generika-Anteil umso mehr Geld wird
für wirklich innovative Arzneimittel frei."

Kostenvorteil wird an PatientInnen nicht weitergegeben

Trotz des extrem niedrigen Markteintrittspreises für Generika -
rund die Hälfte - werden die Kostenvorteile nicht in Form der
bereits von der Bundesregierung angekündigten und nicht eingehaltenen
gesenkten Rezeptgebühr an PatientInnen weitergegeben. Die gesenkte
Rezeptgebühr für alle Generika käme beiden Seiten zugute: den
Krankenkassen und den PatientInnen. "Dass der erhöhte Einsatz von
Generika zwingend notwendig ist, um die Qualität des
Gesundheitssystems sicher zu stellen, hat sich bereits in ganz Europa
herumgesprochen, nur nicht in Österreich", stellt Andiel fest.

Das neue Erstattungsverfahren bringt nur Nachteile für
Generika

Generika kommen - wie alle neuen Arzneimitteln - zunächst in die
Red Box und sind somit ebenfalls chefarztpflichtig. Erst nach bis zu
fünf Monaten, wie die Praxis zeigt, sind sie im grünen Bereich und
damit für die Ärzte frei verschreibbar. Dieses neue
Erstattungsverfahren verzögert außerdem den Zugang zu neuen
preisgünstigen Generika, denn der Aufnahmeantrag kann erst nach
Patentablauf gestellt werden. Bisher konnten Generika zu diesem
Zeitpunkt bereits kassenfrei verordnet werden. Die österreichischen
BeitragszahlerInnen bekommen die Rechnung präsentiert. "Es wäre
sinnvoll, das Erstattungsverfahren wie in anderen EU-Ländern zu
gestalten", betont Andiel: "Generika stehen dort unmittelbar nach
Patentfreiwerdung den Patienten zur Verfügung. Denn niemand kann
ernsthaft eine Verzögerung um fünf Monate gewollt haben. Das
entspräche ja einer vom Hauptverband geschenkten Patentverlängerung!
Wir hoffen, dass im Zuge der Evaluierung der neuen Gesetzgebung im
Jahr 2006, diese Markteintrittsverzögerung korrigiert wird.
Schließlich war es das Ziel der Bundesregierung, den
Verordnungsanteil von Generika von derzeit 13 Prozent auf ein
europäisches Niveau von 27 Prozent zu heben."

OTS0158    2005-01-21/13:35

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