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LR Rohr vergibt Bedarfszuweisungen nach objektiven Kriterien

IHS erstellte Kriterienkatalog -- Österreichweit einzigartiges Modell

Klagenfurt (LPD) - Die Vergabe der Bedarfszuweisungen (BZ) an die Gemeinden war seit jeher in regelmäßigen Abständen ein Zankapfel der Landespolitik. Je nach politischer Couleur des Referenten fühlten sich immer wieder Gemeinden schlecht oder ungerecht "bedient" und wurde der Ruf nach einem "Aufpasser" laut. Landesrat Reinhart Rohr, seit zehn Monaten Gemeindereferent des Landes Kärnten, macht Schluss mit der "Daumen-mal-Pi-Verteilung" vergangener Jahre und hat das Verteilungssystem "objektiviert". Das Institut für Höhere Studie Kärnten unter Univ. Prof. Hans Joachim Bodenhöfer hat in Kooperation mit der Gemeindeabteilung einen österreichweit einzigartigen Kriterien- und Vergabekatalog erstellt, der die Verteilung der Bedarfszuweisungsmittel nach einem exakten Schlüssel für jede Gemeinde gerecht, transparent und nachvollziehbar macht.

Damit ist Rohr Kärntens erster Gemeindereferent, der sich bei der Vergabe der BZ-Mittel voll und ganz in die Karten schauen lässt. "Kärntens Gemeinden als größter öffentlicher Auftragsgeber für die heimische Wirtschaft und Dienstleiter für wichtige Aufgaben gegenüber der Bevölkerung sind keine Bittsteller, die jährlich beim Land um Geld betteln müssen", so Rohr. Viel mehr hätten die Kommunen Anspruch auf einen fairen und nachvollziehbaren Finanzausgleich zur Bewältigung ihrer zahlreichen Aufgaben, sagte der Gemeindereferent. Für Rohr geht es beim neuen Modell um volle Transparenz und Nachvollziehbarkeit des Geldflusses und damit verbunden um eine hohe Akzeptanz in den Gemeinden. Gleichzeitig hat Rohr darauf Wert gelegt, dass durch das neue System kleine und strukturschwache Gemeinden im ländliche Raum gestärkt werden.

Die Berechnung der BZ-Neu erfolgt in sechs objektiven und transparenten Schritten und wurde von Bodenhöfer wie folgt aufgeschlüsselt: So wird es von nun an einen fixen Sockelbetrag zwischen 100.000 und 175.000 Euro geben, der sich nach der Bevölkerungsdichte einer Gemeinde orientiert. Schritt zwei beinhaltet auf Basis der Einwohnerzahl einen Ausgleich für sogenannte "zentralörtliche Aufgaben". Darunter versteht man Leistungen und Angebote einer Kommune, die auch von angrenzenden Gemeinde mit genutzt werden wie etwa Freizeit-, Sport- und Kultureinrichtungen. Berechnungsschritt drei, so Rohr, orientiert sich an der durchschnittlichen Finanzkraft der Gemeinden. Schritt vier sieht einen Umlagenausgleich vor. Die Berechnung dafür ergibt sich aus der Differenz der Belastung einer Gemeinde für Fixzahlungen in Töpfe wie Sozialhilfe, Krankenanstalten, Schulerhaltung, Rettungsbeiträge etc. zur durchschnittlichen Umlageleistung aller Kärntner Gemeinden. Der fünfte Berechnungsschritt sieht Anreize für eine sparsame Gebarung der Gemeindefinanzen vor. Damit sollen Abgangsgemeinden dazu motiviert werden, auf Dauer ein ausgeglichenes Budget zu erstellen.

Durch die Neuregelung bzw. Objektivierung der BZ-Mittelvergabe des Landes Kärnten an die Gemeinden wird es zwangsläufig "Gewinner" aber auch "Verlierer" im Vergleich zur BZ-Verteilung der vergangenen Jahre geben, sagt Rohr, wobei die Zahl der Gewinner überwiegt. Wie Rohr in diesem Zusammenhang betonte, seien beim "alten System" hauptsächlich die bevölkerungsarmen Gemeinden mit großem Gemeindegebiet und schwacher Finanzkraft benachteiligt gewesen. Der neue Verteilungsmodus kompensiere diese bisher negative Tendenz und trage somit zu einer wirklichen Stärkung und Belebung strukturschwacher ländlicher Regionen bei. Kleine Gemeinden mit unter 2.500 Einwohner wurden künftig mit dem Objektivierungs-Verteilungsschlüssel eine Pro-Kopf-Finanzausstattung erreichen, wie sie großen Gemeinden mit 10.000 bis 30.000 Einwohnern entsprechen.

Für einen homogenen Übergang vom "alten" zum "neuen" System sorgt als sechster Berechnungsschritt eine Einschleif- bzw. Übergangsregelung für das Jahr 2005. Sollte also einer Gemeinde nach dem neuen System beispielsweise zusätzlich 50.000 Euro gegenüber der Vorjahres-BZ zustehen, so werden aufgrund der Einschleifregelung nur 50 Prozent davon (25.000 Euro) ausbezahlt. Umgekehrt wird auch ein möglicher Verlust gegenüber der BZ des Vorjahres halbiert. Unabhängig davon kann jede Gemeinde als Mindestbetrag mit einer BZ-Zuweisung in Höhe von 200.000 Euro rechnen, so Rohr.

Der Gemeindereferent sieht im Objektivierungsmodell für die BZ-Mittel einen wichtigen Schritt hin zu Fairness und voller Transparenz in Finanzausgleichsfragen. Damit sei jeder Bürgermeister in der Lage, die Transferleistungen Punkt für Punkt zu berechnen und nachzuvollziehen. Weiters erwähnte Rohr die beiden von ihm installierten Regional- und Wasserwirtschaftsfonds, mit denen die Gemeinden zusätzlich bei der Realisierung wichtiger Maßnahmen und Projekte massiv finanziell unterstützt werden. Zusätzlich, so Rohr, biete er den Gemeinden mit Steuer-, Versicherungs-, Investitions- und Energie-Checks wichtige Zusatzprogramme zur Kosteneinsparung und Leistungsoptimierung an. Daraus würden sich positive und wertvolle Effekte für die gesamte Bevölkerung, die regionale Wirtschaft und den Kärntner Arbeitsmarkt ergeben.

Mit den eingeleiteten Maßnahmen gehe Kärnten unter seiner Verantwortung als Gemeindereferent im Gegensatz zur Bundesregierung neue und innovative Wege zur Stärkung der Gemeinden und des ländlichen Raumes, sagte Rohr.
(Schluss)

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