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Österreichischer Tierschutzverein appelliert: Das neue Bundestierschutzgesetz ist eine Chance!

Wien (OTS) - Das heute in Kraft tretende Bundestierschutzgesetz bietet die Chance auf einen Neuanfang, vor allem in der Nutztierhaltung. In der Realität wird sich mit Stichtag 1.1.2005 jedoch wenig ändern - großzügige Übergangsfristen prolongieren Tierleid um weitere 4 bis 5 Jahre, in Einzelfällen sogar bis 2020.

Erreicht wurde fürs erste nur, ein Umdenken bei den Verantwortlichen zu erzwingen, nun müssen diese auch gewillt sein, das neue Gesetz zügig umzusetzten.

Eine große Verantwortung lastet auf den den neuen Tierschutzombudsmännern, die in jedem Bundesland die Einhaltung der Gesetze weisungsfrei kontrollieren sollen und auf Verfahren Einfluß nehmen können. Leider zeigt aber schon der "Sonderfall" Kärnten -hier übt der Tierschutzombudsmann nur eine ehrenamtliche 10 Stunden Tätigkeit aus - auf, dass einige Bundesländer nicht gewillt sind, ernsthafte Akzente zu setzen.

Eine weitere Schwachstelle des neuen Bundestierschutzgesetzes sind die zahllosen Verordnungen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens noch nicht einmal vollständig vorliegen.

Im Bereich der Landwirtschaft bleiben viele Grausamkeiten erlaubt:
das Enthornen von Rindern, das Kastrieren und Kupieren von Schwänzen bei Schweinen darf weiterhin ohne Narkose durchgeführt werden.

Der Österreichische Tierschutzverein appelliert an die Verantwortlichen, das neue Bundestierschutzgesetz als Chance zu begreifen und über Lobbyinginteressen hinaus für das Wohl der Tiere einzutreten. Dazu wird auch an den Verordnungen nachgebessert werden müssen.

Rückfragen & Kontakt:

Mag. Roman Kopfer
Geschäftsführer Wien
Kohlgasse 16, 1050 Wien
Tel.: 0664/4521694

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