- 24.11.2004, 12:10:26
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Unternehmer wollte Lehrling "loswerden": Mädchen während schwerer Krankheit zu Unrecht entlassen
Linz (OTS) - Fotokauffrau - so lautete der Traumberuf einer
17jährigen Gmundnerin. Eine Lehrstelle hat sie auch bekommen -
allerdings nur vorübergehend, denn nach gut einem Jahr hat der
Arbeitgeber sein Lehrmädchen fristlos entlassen. Völlig zu Unrecht,
befand die AK und letztendlich auch das Gericht: die Betroffene bekam
alle Ansprüche in der Höhe von 2.000 Eu-ro ausbezahlt.
Am 1. November 2001 begann das Mädchen ihre Lehre als Fotokauffrau
in der Gmunden-Filiale eines österreichweiten Unternehmens. Nach 14
Monaten Lehrzeit erkrankte das Lehrmädchen schwer, mehrere Tage
musste sie im Krankenhaus verbringen.
Den Krankenstand meldete sie rechtzeitig ihrem Lehrberechtigten.
Einen Monat später dann die böse Überraschung: immer noch im
Krankenstand flatterte dem Mädchen völlig unerwartet die fristlose
Entlassung ins Haus. Der angegebene Grund: sie wäre unentschuldigt
der Arbeit ferngeblieben und hätte sich beim Dienstgeber nicht
ordnungsgemäß krank gemeldet.
Die Betroffene wies ihren Chef noch einmal ausdrücklich auf die
Krankheit und die entsprechende Bescheinigung der Gebietskrankenkasse
sowie auf den Spitalsaufenthalt hin - jedoch ohne Erfolg, es blieb
bei der fristlosen Entlassung.
Daraufhin wandte sie sich an die Arbeiterkammer. Diese versuchte,
sich mit dem Dienstgeber außergerichtlich zu einigen. Die zahlreichen
Interventionen der AK gingen jedoch ebenfalls ins Leere, die Firma
bestand darauf: die Entlassung sei zu Recht erfolgt.
Schließlich ging die AK für das Mädchen vor Gericht. Dort wurde
bestätigt: Die Entlassung war ungerechtfertigt!
Das Gericht sprach der Betroffenen eine Kündigungsentschädigung bis
zum Ablauf der Lehrzeit zuzüglich der dreimonatigen Behaltezeit
inklusive anteiliger Urlaubsersatzleistung und Sonderzahlungen zu.
Die junge Gmundnerin bekam 2.000 Euro nachbezahlt.
OTS0153 2004-11-24/12:10
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