- 29.10.2004, 10:00:39
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Haupt zu OGH-Urteil: Einseitige Prämienerhöhung bei Kfz-Kaskoversicherung unwirksam
Wien (BMSG/OTS) - Konsumentenschutzminister Mag. Herbert Haupt
beauftragte den Verein für Konsumenteninformation, eine Verbandsklage
gegen die Generali Versicherung AG zu führen und bekam vom Obersten
Gerichtshof (OGH) Recht. "Zu Recht beanstandet wurde eine einseitige
Prämienerhöhungsklausel in der Kfz-Kaskoversicherung. Dass es im
Schadensfall zu einer Rückstufung und Prämienerhöhung kommt, ist ja
ganz normal, dass im Fall der Schadensfreiheit aber eine
Prämienherabstufung ausbleibt, war und ist für mich einfach nicht
hinzunehmen. Es freut mich daher ganz besonders, dass der OGH unsere
Meinung bestätigt hat. Das ist ein Sieg für die Konsumentinnen und
Konsumenten auf ganzer Linie", so Haupt. ****
Die Generali Versicherung AG bot bis 2003 eine "Bonus-Vollkasko"
oder "Bonus-Teilkasko" Versicherung an. Bei dieser Kaskoversicherung
richtete sich die vom Kunden zu bezahlende Anfangsprämie nach seiner
aktuellen Einstufung im Rahmen des Bonus-Malus-Systems der
Kfz-Haftpflichtversicherung. Im Unterschied zum Bonus-Malus-System
der Kfz-Haftpflichtversicherung war jedoch vereinbart, dass es zwar
bei einem Schadensfall zu einer Rückstufung und Prämienerhöhung
kommt, dass jedoch im Fall einer Schadensfreiheit keine
Prämienherabstufung vorgenommen wird. "Ein solches reines
'Malus-Modell' ist für Konsumenten völlig untragbar. Diese
gravierende einseitige Benachteiligung der Konsumenten habe ich daher
zum Anlass genommen, den VKI mit einer Verbandsklage zu beauftragen",
so Haupt.
Der OGH gab nunmehr der Klage statt und beurteilte diese
Vertragsgestaltung als sittenwidrig und als Verstoß gegen das
Konsumentenschutzgesetz. Das Argument der Versicherung, wonach eine
Prämienherabsetzung "denkunmöglich", zumindest aber die für eine
Prämienherabsetzung erforderliche Periode der Schadensfreiheit
versicherungsmathematisch nicht berechenbar sei, ließ das
Oberstgericht nicht gelten und verwies auf das seit vielen Jahren
problemlos funktionierende Bonus-Malus-System in der
Kfz-Haftpflichtversicherung. Die Generali Versicherung AG wurde zur
Unterlassung der weiteren Verwendung dieses "Malus"-Systems
verurteilt, und sie darf sich auch bei bereits bestehenden Verträgen
nicht mehr auf diese Regelungen berufen. "Das Urteil ist ein
wichtiger Erfolg für das Konsumentenschutzressort", zeigt sich
Konsumentenschutzminister Haupt erfreut, "gerade im
Versicherungsbereich ist angesichts des Ungleichgewichts zwischen den
Vertragspartnern eine Marktüberwachung zum Schutz der Verbraucher
wirklich besonders geboten."
Haupt weiter: "Konsumenten, bei denen es zu Prämienerhöhungen
aufgrund dieser ungültigen Regelungen gekommen ist, sollen sich an
die Generali Versicherung AG wenden und die vorgeschriebenen
Prämienerhöhungen zurückfordern und, wenn der Vertrag noch läuft,
zusätzlich eine Rückstufung auf die ursprüngliche Prämienstufe
verlangen. Ich werde nicht zögern, Konsumenten bei der Durchsetzung
ihrer Rechte bei Bedarf auch weiterhin zu unterstützen."
Das Urteil des OGH(7 Ob 172/04a) kann über das Volltextservice
des VKI (Tel. 58877/320) angefordert werden. (Schluss) bxf
OTS0061 2004-10-29/10:00
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