- 18.10.2004, 10:49:02
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AK: Mehr Schutz für KonsumentInnen bei irreführender Lebensmittel-Gesundheitswerbung
AK verlangt Schutzregeln im heimischen Lebensmittelgesetz und auf EU-Ebene
Wien (OTS) - Strenge Regeln für Gesundheitswerbung im
österreichischen Lebensmittelgesetz und auf EU-Ebene verlangt die AK
anlässlich der morgen, Dienstag, stattfindenden AK Veranstaltung in
Brüssel "Ernährungs- und Gesundheitswerbung für Lebensmittel". Neben
einer wissenschaftlichen Vorabüberprüfung aller verwendeten
Gesundheitsaussagen sollte eine derartige Werbung bei Produkten, die
im Rahmen einer ausgewogenen Ernährung als eher ungünstig bewertet
werden, z.B. süße Snacks, überhaupt unzulässig sein. "Nachdem im
Vorjahr das Genehmigungsverfahren für Gesundheitsangaben auf
Lebensmitteln im österreichischen Lebensmittelgesetz gestrichen
wurde, nehmen unseriöse Gesundheitswerbung und schwammige
Wellnessaussagen zu", warnt AK Lebensmittelexperte Heinz Schöffl.
Nicht das Marketinginteresse darf im Vordergrund stehen, sondern
die qualifizierte überprüfbare Aussage. KonsumentInnen werden durch
irreführende Gesundheitswerbung häufig verunsichert: Kaupastillen mit
Ballaststoffen, mit denen man in 4 Wochen 12 Kilo abnehmen kann;
Ballaststoffe aus Krebsen, die das Fett verschwinden lassen;
Verbessert das Wohlbefinden; oder Harmonie für Körper und Seele bei
Kräutertee. "Gerade bei der Werbung mit Gesundheit müssen zum Schutz
der KonsumentInnen sehr strenge Maßstäbe angelegt werden", sagt
Schöffl. Einerseits können nämlich KonsumentInnen nicht selbst
überprüfen, ob die Aussagen zu den gesundheitlichen Auswirkungen
richtig sind, andererseits ist Gesundheit zu einem wichtigen
Kaufanreiz geworden. Es ist aus AK Konsumentensicht auch unzumutbar,
dass manche Firmen immer wieder mit EU-weit verbotener
krankheitsbezogener Werbung auftreten. So werden z.B. Produkte als
"blutdrucksenkend, blutreinigend, schmerzstillend oder blutstillend"
beworben. Oft werden auch Nahrungsergänzungen gegen Herz- und
Gefäßkrankheiten oder sogar Krebs angepriesen. Häufig finden
KonsumentInnen solche fragwürdigen Werbungen im Internet.
Zur Verbesserung der Sicherheit für die KonsumentInnen verlangt
die AK:
+ Wirksame Kontrollen: Gesundheitsbezogene Werbeaussagen müssen
besser kontrolliert werden, auch im Internet und Versandhandel. Nötig
sind Schwerpunktaktionen im Auftrag des Gesundheitsministeriums und
die Einrichtung spezialisierter Kontrollorgane.
+ Meldepflicht für Unternehmer: Unternehmer müssen zumindest vor der
Vermarktung ihrer Produkte verpflichtend dem Gesundheitsministerium
melden, welche gesundheitsbezogenen Angaben sie verwenden.
+ Beweislast bei Unternehmer: Der Unternehmer muss beweisen, dass er
die Konsumenten durch die verwendeten gesundheitsbezogenen Abgaben
nicht täuscht.
+ Wissenschaftlich überprüfte Werbeaussagen: Die Werbebehauptungen
müssen fundiert und wissenschaftlich überprüft worden sein. Im Fall
einer Kontrolle muss der Unternehmer der Behörde qualifizierte
Unterlagen vorlegen.
+ Positiv-Liste: Das Gesundheitsministerium soll eine Positiv-Liste
erstellen, in der anerkannte gesundheitsbezogene Angaben stehen, die
in Österreich verwendet werden. Sie soll Basis für eine europäische
Liste zugelassener Gesundheitsangaben sein.
OTS0073 2004-10-18/10:49
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