"Tiroler Tageszeitung" Kommentar: "Richtige Korrektur" (Von Claus Reitan)
Ausgabe vom 16. 10. 2004
Innsbruck (OTS) - Die Höchstrichter haben entschieden, doch die Sache bleibt schwierig und problematisch. Zu sehr ist die Asylanten-Thematik von Aspekten begleitet, die außerhalb der Sache, allerdings in der Natur des Politischen liegen.
Einige, genau drei Bestimmungen des Asylgesetzes hat der Verfassungsgerichtshof aufgehoben, und damit eine richtige Korrektur vorgenommen. Die wesentliche davon betrifft die Ausnahmen von Erneuerungsverbot. Im Klartext: Wessen Asylantrag abgewiesen wurde, konnte in der Berufung keine neuen Gründe für das Asyl geltend machen. Außer der Antragsteller war "aufgrund einer medizinisch belegbaren Traumatisierung nicht in der Lage, diese vorzubringen", wie der nun aufgehobene Gesetzestext lautete. Das ist, so erkannten die Höchstrichter wohl richtig, zu eng formuliert und damit verfassungswidrig. Die Begründung: Asylwerber werden unmittelbar nach ihrer Einreise einvernommen, befinden sich also in einem körperlichen oder nervlichen Ausnahmezustand. Diese auf medizinisch belegbare einzuschränken, wurde nun aufgehoben. Das Gesetz ist neu zu formulieren.
Damit wird der Gesetzgeber veranlasst, genauer und wohl vor allem menschengerechter auf die besondere Situation von Flüchtlingen einzugehen. Das sind der Genfer Flüchtlingskonvention zufolge jene Personen, die aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, sozialen Zugehörigkeit oder politischen Überzeugung nicht mehr mit dem Schutz jenes Staates rechnen können, dem sie angehören. Und von Menschen in dieser Lage gibt es, schlimm genug, zu viele.
Die Staaten der Europäischen Union sind für Flüchtlinge ein Ziel. Die Behörden dieser Länder stehen vor der enorm schwierigen Aufgabe, über die Berechtigung von Asylanträgen zu entscheiden. Die Aufnahme von Fremden, egal aus welchen Gründen sie in ein Land kommen, stößt an Grenzen des Möglichen. Diese liegen in der Bewältigbarkeit, Finanzierbarkeit, in der sozialen und politischen Akzeptanz.
Ehe nun über eine Gesellschaft mit beschränkter Humanität debattiert wird, drängt sich zuvor eine über vernünftige Gesetze auf. Auch das gesamte Fremdenrecht ist unübersichtlich, etwas unsystematisch und schwierig zu verwalten. Kaum ein Politiker übernimmt die Zuständigkeit für Flüchtlinge. Einige hingegen wollen prompt das Asylrecht verschärfen. Diese haben das, was die Höchstrichter meinten, offenbar nicht verstanden.
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