- 06.10.2004, 11:46:03
- /
- OTS0104 OTW0104
Bartenstein: Bilaterale Abkommen garantieren Auslandsinvestitionen
Ohne multilaterale Regeln sind Investoren auf engmaschiges Netz zwischenstaatlicher Vereinbarungen angewiesen - Wichtige Arbeitsmarkteffekte
Wien (OTS/BMWA) - "Durch den raschen Aufbau eines flächendeckenden
Netzes von bilateralen Investitionsschutz- und
Doppelbesteuerungsabkommen konnte ein rasanter Aufschwung bei
Direktinvestitionen verzeichnet werden. Durch rasche und starke
Präsenz österreichischer Investoren vor Ort verbuchte Österreich zum
Beispiel große Erfolge in Mittelost- und Südosteuropa: So war
Österreich 2003 führender Investor in Slowenien und Kroatien und
nimmt 2004 nach dem OMV-Einstieg bei der rumänischen Petrom auch dort
Platz eine ein. Direkte Auslandsinvestitionen - sowohl vom Ausland in
Österreich als auch von Österreich im Ausland - haben nicht zuletzt
auch wesentliche Effekte für den Arbeitsmarkt." Das erklärte
Wirtschafts- und Arbeitsminister Dr. Martin Bartenstein anlässlich
einer parlamentarischen Enquete am Mittwoch zum Thema ''Ziele und
Inhalte zukünftiger Investitionsschutzabkommen''.
In absehbarer Zeit werde es keine multilateralen
Investitionsregeln geben, und auch in den EU-Freihandelsabkommen
seien keine signifikanten Investitionsschutzbestimmungen vorgesehen.
Das sei, so Bartenstein, zu bedauern, weil man sich mit
multilateralen Vereinbarungen die Vielzahl bilateraler Abkommen
buchstäblich ersparen könne und auch die Entwicklungsländer ihre
Interessen gegenüber den etablierten Industriestaaten besser
durchsetzen könnten, müsse aber als Faktum zur Kenntnis genommen
werden. Bilaterale Investitionsschutzabkommen blieben daher bis auf
weiteres das einzige zur Verfügung stehende Mittel für eine wirksame
völkerrechtliche Absicherung für österreichische Investoren. Sie
bieten eine umfassende Absicherung des politischen Risikos und einen
völkerrechtlich etablierten rechtlichen Rahmen für die Behandlung
ausländischer Investitionen. Außerdem seien sie Türöffner für den
gegenseitigen Austausch von Wirtschaft, Politik und Kultur. Ziel sei
die gegenseitige Förderung und Optimierung der internationalen
Handelsbeziehungen. Alle österreichischen Investitionsschutzabkommen
beruhen auf einem OECD-Mustertext. Sie bieten genügend Flexibilität
für die Bedürfnisse beider Seiten, betonte Bartenstein.
Die wesentlichen Elemente aller österreichischen
Investitionsschutzabkommen sind das Diskriminierungsverbot gegenüber
ausländischen Investoren und die Schutzfunktion für Investoren vor
unfairer Behandlung. Enteignungen durch den Gaststaat sind nur gegen
umgehende Zahlung einer angemessenen und verwertbaren Entschädigung
möglich. Eine Garantie, alle im Zusammenhang mit der Investition
stehenden Zahlungen unbeschränkt und prompt durchführen zu können
sowie ein internationales Schiedsgericht stellen weitere Bestandteile
eines Abkommens dar.
"Die Abkommen sind wirksame Instrumente der Rechtswahrung und
Rechtsentwicklung und haben mit ihren Schiedsgerichtsregeln mehrmals
wesentlich dazu beigetragen, bei unterschiedlichen Standpunkten eine
einvernehmliche Lösung zu finden'', erklärte der Wirtschaftsminister
Die Entwicklung der ausländischen (passiven) und der
österreichischen (aktiven) Direktinvestitionen (''FDI'') ist Anfang
1990er Jahre stark angestiegen: Damals betrugen die passiven
FDI-Bestände noch ca. 7% des BIP, die aktiven 2% des BIP. 2003
betrugen die passiven FDI-Bestände ca. 20% des BIP (46,7 Mrd. Euro),
ebenso die aktiven FDI-Bestände (47 Mrd. Euro). Die österreichische
Nationalbank schätzt, dass 85% der aktiven österreichischen FDI dem
verbesserten Marktzutritt dienen. 2003 erreichten die Netto-Flüsse in
beide Richtungen jeweils mehr als 6 Mrd. Euro. Passive FDI-Bestände
beschäftigen 244.800 Menschen und aktive FDI-Bestände 299.100
Menschen im Ausland; sie erhöhen die Wettbewerbsfähigkeit der
österreichischen Wirtschaft und sichern bzw. schaffen zahlreiche
Arbeitsplätze in Österreich. FDIs steigern die Attraktivität für
weitere Auslandsinvestitionen im Gastland und liegen daher wesentlich
im Interesse Kapital importierender Entwicklungsländer.
Direktinvestitionen, so betonte Bartenstein ausdrücklich, können aber
in vielen Bereichen nicht eine effiziente und direkte
Entwicklungshilfe ersetzen. Vielmehr müssten beide Instrumente
nebeneinander eingesetzt werden, um Entwicklungsländern einen neuen
Standard zu geben.
OTS0104 2004-10-06/11:46
OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | MWA






