- 06.10.2004, 10:30:48
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TODESFALLE WOHNUNGSBRAND: HEIMRAUCHMELDER SOLLTEN GESETZLICH VERANKERT SEIN
Brände in den eigenen vier Wänden fordern in Österreich jährlich rund 45 Menschenleben - Rauchmelder könnten Leben retten und sollten in keinem Haushalt fehlen.
Wien (OTS) - Für zwei Pensionistinnen kam Anfang dieser Woche jede
Hilfe zu spät. Eine 90-jährige Burgenländerin kam bei einem
Wohnungsbrand - wahrscheinlich ausgelöst durch ein defektes
Elektrogerät - ums Leben. Auch eine 60-jährige Wienerin, die
vermutlich mit einer brennenden Zigarette eingeschlafen ist, konnte
vergangenen Montag nur mehr tot geborgen werden.
"Die rechtzeitige Warnung durch einen Rauchmelder hätte
wahrscheinlich beide Unglücke verhindern können", weiß DI Bernhard
Noll, Leiter des Institutes für technische Sicherheit. "Viele
unterschätzen die Gefahr, die von Feuer und Rauch ausgeht -
beispielsweise funktioniert im Schlaf der Geruchssinn nicht, Rauch
wird also nicht wahrgenommen. Trotzdem sind lebensrettende
Heimrauchmelder nicht Sicherheitsstandard in Privathaushalten."
Rund 60 Menschen sterben jährlich durch Feuer und Rauch - etwa zwei
Drittel davon werden in den eigenen vier Wänden von den Flammen
überrascht. Ältere Menschen sind besonders gefährdet - mehr als die
Hälfte aller Brandopfer sind über 60 Jahre alt.
Wärmegeräte und offenes Licht bzw. Feuer sind häufigste Brandursachen
Jeder dritte Brand in Österreichs Haushalten wird durch den falschen
Umgang mit Wärmegeräten ausgelöst, jeder fünfte durch offenes Feuer
und Licht wie beispielsweise Zigaretten oder Kerzen. Noll: "Wenn
ältere Menschen vergesslich werden oder nicht mehr so mobil sind, ist
besondere Vorsicht geboten - ein Feuer ist schneller entfacht als man
denkt. Eine eingeschaltete Herdplatte, die vergessen wurde, hat schon
manches Haus in Schutt und Asche verwandelt."
Tückischer Rauch
Die meisten Brandopfer kommen jedoch nicht durch die Flammen, sondern
durch den giftigen Rauch ums Leben. Optische Rauchmelder erkennen den
Rauch frühzeitig und warnen durch einen lauten pulsierenden Ton.
Dadurch werden die Bewohner zu einem Zeitpunkt alarmiert, an dem die
Flucht in die Sicherheit noch möglich ist und ein größerer Brand
verhindert werden kann.
Wien, 06. Oktober 2004
OTS0063 2004-10-06/10:30
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