• 15.09.2004, 13:04:16
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Kukacka: Kundencharta für Bahnkunden nach Vorbild der DB auch für ÖBB Kunden!

Staatssekretär Kukacka begrüßt Einführung von umfassenden neuen Entschädigung für Deutsch Bahnkunden

Wien, 15. September 2004 (OTS) - Staatssekretär Kukacka begrüßte
heute, Mittwoch, die Einführung der neuen umfassenden Fahrgastrechte
für Kunden der Deutschen Bahn im Fernverkehr. Diese Initiative "müsse
auch für die ÖBB in Sachen Kundenservice ein Vorbild sein". In diesem
Zusammenhang erinnerte Kukacka auch an den Antrag von
EU-Verkehrskommissarin Loyola de Palacio im März dieses Jahres zur
EU- weiten Regelung zur Entschädigung von Bahnkunden. "Die ÖBB
sollten nicht auf die EU-Richtlinie warten, sondern nach dem Vorbild
der Deutschen Bahn mit der vollständigen Umsetzung der ÖBB-Reform
Beginn 2005 auch eine Selbstverpflichtung eingehen, mit der
Entschädigungen für Bahnkunden geregelt wird. Ein
Entschließungsantrag zur ‚Einleitung einer
Kundenzufriedenheitsoffensive bei den ÖBB’ ist bereits im Rahmen des
Beschlusses der ÖBB-Reform von der Regierung im Nationalrat
eingebracht worden", sagte Kukacka.****

Für die Entschädigungen sei eine "Stufenregelung" sinnvoll, je nach
Verschuldung und Ausmaß der Verspätung. Auch für nicht eingehaltene
Qualitätsstandards wie ausgefallene Heizungen oder ähnliches solle es
im Sinne eines umfassenden Kundenservices Rückzahlungen geben.
Darüber hinaus sollten die ÖBB eine Reklamationsstelle einrichten,
die regelmäßig an den Aufsichtsrat Bericht erstattet, so der
Staatssekretär.

Eine künftige österreichische Kundencharta sollte ein umfassendes
Maßnahmenpaket zur Serviceverbesserung beinhalten:

- Information über Leistungen und Fahrscheine
- Information über andere Verkehrsträger
- Information über Serviceleistungen wie Gepäck- und
Fahrradbeförderung
- Reklamationen und Ansprüche: Unbürokratische Abwicklung von
Reklamationen und Ansprüchen binnen vier Wochen. Einrichtung einer
Reklamationsstelle bei jedem Bahnunternehmen. Bei Abweisung einer
Reklamation hat der Kunde das Recht über eine Verbraucherorganisation
oder einer anderen offiziellen Schlichtungsstelle Einspruch zu
erheben.
- Pünktlichkeit
Die Öffentlichkeit wird in Bahnhöfen, Plakaten oder anderweitig über
Pünktlichkeitsziele und - Leistungen informiert. Bei Verspätungen,
Ausfällen und Umleitung von Zügen, werden die Reisenden im Zug und in
den Bahnhöfen, umfassend über Grund, Dauer und Auswirkungen auf Ihre
Reise, informiert.
- Verspätungen:
Bei Verspätungen sollen den Reisenden
o bei einer Fahrtunterbrechung von mehr als drei Stunden
Erfrischungen gereicht werden und
o wenn die Fahrt nicht am selben Tag fortgesetzt bzw. keine
alternative Reisemöglichkeit organisiert werden kann,
Übernachtungsmöglichkeiten angeboten werden.
Falls die Bahnunternehmen eine Verspätung alleine verschuldet haben,
o haben die Reisenden Anspruch auf eine angemessene Entschädigung, o
wird dem Reisenden bei Fahrtunterbrechung situationsgerecht und
unentgeltlich eine Fahrkostenerstattung, ein Fahrschein für einen
anderen Zug (gegebenenfalls in einer höheren Produktklasse) oder eine
Ersatzreisemöglichkeit zu vertretbaren Kosten angeboten.

"Wir wollen, dass die ÖBB-Neu für die Kunden auch in Punkto Service
zu einer echten Alternative zu anderen Verkehrsträgern wird. Modernes
Kundenservice sollte auch für ein neu aufgestelltes dynamisches
Unternehmen ÖBB zum Leitmotiv werden", schloss Kukacka.

OTS0162    2004-09-15/13:04

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | SVT

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